Thema: Business | Datum: 18.10.2021

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Was tun, wenn’s brennt?

Brandschutzhelfer*innen-Training bei der TARGOBANK

Was tun, wenn’s brennt?

Auf diese Frage gibt es viele mögliche und richtige Antworten:

  • Weglaufen
  • Die Feuerwehr anrufen
  • Anderen helfen
  • Selbst versuchen, das Feuer zu löschen
  • Ruhe bewahren

In der Reihenfolge? Es kommt immer auf die jeweilige Situation an…

Im September 2021 trafen sich neun Brandschutzhelfer*innen bei der TARGO Leasing in der Fritz-vom-Felde-Straße zu einem Brandschutzhelfer*innen-Seminar, um ihr Wissen aufzufrischen und selbst das ein oder andere Feuer zu löschen.

Benjamin Basler leitete mit viel Elan und Wortwitz die vierstündige Fortbildung.

 

Brandverhütung steht an erster Stelle

Damit es möglichst gar nicht erst zu einem Brand kommt, ist die tägliche Brandverhütung sicherlich das wichtigste Element beim betrieblichen Brandschutz.

Hierzu zählt u.a.

  • Flucht und Rettungswege freihalten
  • Im Gebäude nicht rauchen oder offenes Feuer verwenden
  • Die regelmäßige Wartung technischer Geräte

Die meisten Brände entstehen nämlich durch defekte oder unsachgemäß benutzte Elektrogeräte.

Brandschutz geht uns alle an

Grundsätzlich gilt: 5% der Mitarbeitenden sollten als Brandschutzhelfer*innen ausgebildet sein. In der TARGOBANK gibt es an den verschiedenen Standorten (sechs Großgebäude und rund 340 Filialen) rund 500 Brandschutzhelfer*innen. In der Hauptverwaltung allein sind es schon über 20 Kolleg*innen, im Dienstleistungscenter in Duisburg sogar 89. Alle Brandschutzhelfer*innen müssen ihr Wissen einmal pro Jahr in einem rund einstündigen Seminar auffrischen und alle 3 – 5 Jahre auch an einer praktischen Schulung teilnehmen. Das webbasierte Training „Brandschutz“ ist jährlich von allen Mitarbeitenden zu absolvieren und jeder ist dazu aufgerufen, entdeckte Mängel (z.B. zugestellte Fluchtwege oder defekte Elektrogeräte) zu melden oder selbst zu beheben.

Lust dabei zu sein?

Neue Brandschutzhelfer*innen sind immer willkommen, gerade jetzt, da durch die geringe Präsenz der Mitarbeitenden in den Standorten die 5%-Regel manchmal schwierig umzusetzen ist.

Wer sich für den „Nebenjob“ Brandschutzhelfer*in interessiert, wendet sich bitte an Tamara Warrach.

 

 

Die Auflösung

Muster Brandschutzverordnung
Teil A (Aushang)

Um die Frage vom Anfang zu beantworten: Die richtige Reihenfolge laut Brandschutzverordnung (DIN 14096) ist:

  1. Ruhe bewahren
  2. Brand melden
  3. In Sicherheit bringen
  4. Löschversuch unternehmen

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