Ein Nahaufnahme von zwei Händen, die sich halten. Eine Hand trägt einen Ring und die andere Hand greift sanft eine Schulter. Im Hintergrund sind unscharfe grüne Blätter zu sehen, was eine natürliche Umgebung schafft.
Thema: Finanztipps | Datum: 09.10.2026
 | 3 Minuten Lesezeit

Zähler für Views, Likes und Kommentare dieses Artikels

Anzahl der Views

Wenn die Eltern älter werden

Was Sie jetzt gemeinsam regeln sollten

Irgendwann benötigen die Eltern bei Bankgeschäften, Behördenpost oder Pflege Unterstützung. Es lohnt sich frühzeitig einige finanzielle oder organisatorische Fragen zu klären – oft lange bevor Pflege ein Thema ist. Je früher Sie sich darum kümmern, desto leichter wird es für alle Beteiligten. Worauf es dabei besonders ankommt, lesen Sie hier.

Über Geld, Verträge und Vollmachten sprechen Sie mit Ihren Eltern am besten, solange sie noch gesund und selbstständig sind. Warten Sie damit, bis diese bereits krank oder pflegebedürftig sind, müssen Sie oft unter Zeitdruck entscheiden. Unter Umständen ist es dann sogar zu spät: Sind Ihre Eltern nicht mehr geschäftsfähig, können sie keine Vollmacht mehr erteilen. Gerade für die sogenannte Sandwichgeneration, die sich gleichzeitig um die eigenen Kinder und die älter werdenden Eltern kümmert, kann das schnell zur Belastung werden.

Kinder dürfen ihre Eltern nicht automatisch rechtlich vertreten. Wer im Namen der Eltern handeln soll, benötigt dafür grundsätzlich eine entsprechende Vollmacht. Fehlt diese und können Ihre Eltern selbst nicht mehr handeln, wird es im Zweifel schnell unübersichtlich und Sie als Kind gegebenenfalls handlungsunfähig.

  • Vorsorgevollmacht: Damit legen Ihre Eltern fest, wer sie vertreten darf – etwa bei Gesundheitsfragen, finanziellen Angelegenheiten, beim Wohnen oder gegenüber Behörden. Liegt für einen erforderlichen Bereich keine ausreichende Vollmacht vor und können Ihre Eltern ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen.
  • Kontovollmacht: Für Bankgeschäfte empfiehlt sich zusätzlich eine eigene Vollmacht, die direkt bei der Bank hinterlegt wird. Am besten Sie klären mit der jeweiligen Bank, welche Form der Vollmacht akzeptiert wird und welche Unterlagen erforderlich sind.

Davon zu unterscheiden sind zwei weitere Dokumente: In einer Betreuungsverfügung legen Ihre Eltern fest, wen das Gericht gegebenenfalls als Betreuer einsetzen soll. In einer Patientenverfügung bestimmen sie, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.

Tipp: Erstellen Sie Vollmachten rechtzeitig und bewahren Sie sie so auf, dass sie im Bedarfsfall schnell zur Hand sind.

  • Konten, Einnahmen und Ausgaben: Listen Sie alle Konten und Depots auf und stellen Sie Einnahmen und feste Ausgaben gegenüber. So sehen Sie, wie viel Spielraum bleibt.
  • Laufende Verträge: Die Kontoauszüge zeigen, was regelmäßig abgebucht wird, von Versicherungen über Strom und Telefon bis zu Streamingdiensten. Was nicht mehr gebraucht wird, lässt sich kündigen.
  • Onlinebanking: Geben Sie Zugangsdaten, PIN oder TAN-Verfahren nicht einfach untereinander weiter. Sicherer ist ein eigener Zugang für Bevollmächtigte, den Sie bei der Bank einrichten lassen können.
  • Dokumente und Ansprechpartner: Legen Sie einen Notfallordner mit Vollmachten, zentralen Unterlagen und Ansprechpartnern an. Alle Beteiligten sollten wissen, wo er steht.

Brauchen Ihre Eltern im Alltag zunehmend Unterstützung, sollten Sie prüfen, ob ein Pflegegrad in Frage kommt. Entscheidend ist dabei nicht allein eine bestimmte Erkrankung, sondern wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann.

Den Antrag stellen Ihre Eltern oder eine bevollmächtigte Person bei der Pflegekasse beziehungsweise – bei Privatversicherten – beim privaten Pflegeversicherer. Anschließend wird geprüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher der fünf Pflegegrade zutrifft.

Mit einem anerkannten Pflegegrad können je nach Einstufung unterschiedliche Leistungen verbunden sein, zum Beispiel Pflegegeld, Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, der Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für bestimmte Anpassungen der Wohnung.

Tipp: Warten Sie mit dem Antrag nicht unnötig lange. Dokumentieren Sie vorher möglichst konkret, wobei Ihre Eltern im Alltag Unterstützung benötigen. Das hilft auch bei der Begutachtung.

Klären Sie, welche Reserven vorhanden sind: Ersparnisse, Geldanlagen, Lebensversicherungen oder eine Immobilie. Prüfen Sie auch, wie viel Geld für unerwartete Ausgaben kurzfristig verfügbar ist.

Im Alter können neue Kosten hinzukommen, etwa für Hilfe im Haushalt, Fahrdienste oder einen altersgerechten Umbau der Wohnung. Am stärksten ins Gewicht fällt meist die Pflege. Die Pflegeversicherung ist dabei nur eine Teilabsicherung: Im Pflegeheim liegt der Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit bei durchschnittlich 3.364 Euro im Monat (vdek, Stand: 1. Juli 2026).

Reicht die Rente für die Pflegekosten nicht aus, müssen Ihre Eltern zunächst ihr Vermögen einsetzen. Nur ein kleines Schonvermögen bleibt unangetastet. Ist das Ersparte aufgebraucht, können sie beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen.

Einen Teil dieser Kosten kann sich das Amt von den Kindern zurückholen. Allerdings nur, wenn deren jährliches Gesamteinkommen 100.000 Euro übersteigt. Maßgeblich ist das Einkommen jedes einzelnen Kindes, Ehepartner werden nicht mitgerechnet.

Liegen Sie über der Grenze, bleibt Ihnen ein Selbstbehalt für den eigenen Lebensunterhalt. Auch die selbst genutzte Immobilie und Rücklagen für die Altersvorsorge können zum Schonvermögen zählen.

Bei mehreren Geschwistern richtet sich der Anteil jedes Kindes nach seinem Einkommen und Vermögen. Zahlen müssen aber nur diejenigen über der Grenze, und zwar nur ihren eigenen Anteil.

Checkliste: Das Wichtigste im Überblick

  • Vorsorge- und Kontovollmacht regeln
  • Alle Konten und Depots erfassen
  • Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen
  • Nicht mehr benötigte Verträge prüfen und ggf. kündigen
  • Sicheren Onlinebanking-Zugang für Bevollmächtigte einrichten
  • Notfallordner mit wichtigen Unterlagen anlegen
  • Kurzfristig verfügbares Geld einplanen
  • Mögliche Unterstützungs- und Pflegekosten berücksichtigen

Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen. Entscheidend ist, das Thema frühzeitig gemeinsam anzugehen. Jeder geklärte Punkt sorgt dafür, dass Ihre Eltern möglichst lange selbstbestimmt bleiben – und dass die Familie im Ernstfall handlungsfähig ist.

Redaktion: voilà-Redaktion

Kommentare

Sie müssen angemeldet sein, um diesen Artikel zu kommentieren

Ähnliche Artikel