Ein Mann sitzt am Küchentisch, vor ihm ein Laptop und zahlreiche Papiere. Eine Frau lehnt sich über seine Schulter und sie schauen gemeinsam in Unterlagen
Thema: Finanztipps | Datum: 28.11.2024

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Finanzcheck zum Jahresende

Zwischen Geschenkekäufen, Weihnachtsvorbereitungen und Stress zum Jahresende bleibt oft wenig Zeit, um an die eigenen Finanzen zu denken. Doch gerade jetzt lohnt es sich, innezuhalten und einen kurzen Finanzcheck zum Jahresende zu machen. Der Bankenverband hat einige Tipps zusammengestellt, damit Sie das Jahr 2024 auch finanziell erfolgreich beenden können.

Was bis Jahresende noch zu erledigen ist

Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe Ihres Sparer-Pauschbetrags (1.000 Euro pro Person oder 2.000 Euro bei Ehepaaren) von der Abgeltungsteuer zu befreien. Ein gut auf Ihre Banken verteilter Freistellungsauftrag spart Ihnen unnötige Steuerabzüge und stellt sicher, dass Sie Ihre Steuerfreibeträge in vollem Umfang ausschöpfen. Es ist sinnvoll, Freistellungsaufträge einmal im Jahr zu prüfen und bei Bedarf neu zu verteilen.

Fallen auf Ihrem Konto oder Depot Gewinne und Verluste an, verrechnet die Bank diese ohne Ihr Zutun und überträgt darüberhinausgehende Verluste automatisch auf das Folgejahr.

Falls Sie jedoch Kapitalanlagen bei mehreren Banken haben, lohnt es sich, die jeweiligen Gewinne und Verluste in der Steuererklärung gezielt zu verrechnen. Verluste können Ihre Steuerlast senken, indem sie Gewinne ausgleichen.

Beantragen Sie dazu eine Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank, am besten vor dem Stichtag am 15. Dezember. Diese Bescheinigung ist wichtig, um Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen zu verrechnen und so unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.

Wenn Sie eine Immobilie finanzieren, haben Sie möglicherweise die Option einer jährlichen Sondertilgung. Diese Vereinbarung ermöglicht es Ihnen, Ihren Kredit durch eine freiwillige Zusatzzahlung schneller zu reduzieren und langfristig Zinskosten zu sparen. Prüfen Sie Ihre Darlehensvereinbarung und überlegen Sie, ob es sich lohnt, noch vor Jahresende eine Sondertilgung vorzunehmen.

Verträge und Versicherungen sollten regelmäßig auf ihre Aktualität und ihr Preis-Leistungs-Verhältnis hin überprüft werden. Das Jahresende ist eine gute Gelegenheit, um Ihre Absicherung auf den neuesten Stand zu bringen und bei Bedarf anzupassen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherungen (beispielsweise Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz oder Berufsunfähigkeit) noch den aktuellen Bedarf decken und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Last-Minute-Tipp: Überprüfen Sie auch Ihre Kfz-Versicherung, denn bis zum 30. November ist ein Wechsel meist noch möglich, was sich besonders bei einem bisher teuren Tarif lohnen kann.

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind nicht nur ein Beitrag für die Gesellschaft, sondern können auch Ihre Steuerlast reduzieren. Planen und überweisen Sie Ihre Spenden bis zum Jahresende, denn sie gelten als Sonderausgaben und sind steuerlich absetzbar. Ob einmalige Spenden oder regelmäßige Überweisungen – beantragen Sie eine Spendenquittung. Nicht nur der steuerliche Vorteil macht das Spenden attraktiv, sondern vor allem das Gefühl, anderen Menschen zu helfen und Gutes zu bewirken.

Haben Sie in diesem Jahr genug in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt, um die volle staatliche Förderung zu erhalten? Mit einer Nachzahlung bis zum Jahresende können Sie gegebenenfalls Beitragslücken schließen und die Riester-Zulagen für 2024 von bis zu 175 Euro pro Person oder 300 Euro je Kind voll ausschöpfen. Besonders Berufseinsteiger unter 25 Jahren können noch von einem zusätzlichen Bonus profitieren. Ein kurzer Blick in Ihren Riester-Vertrag zeigt Ihnen, ob Sie mit einer kleinen Einmalzahlung noch die maximale Förderung für das aktuelle Jahr sichern können

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Finanzen und ziehen Sie Bilanz:

Mit ein paar gezielten Maßnahmen können Sie bares Geld sparen, Steuervorteile sichern und sich finanziell optimal auf das kommende Jahr vorbereiten. Nehmen Sie sich die Zeit, die folgenden Punkte zu überprüfen – es könnte sich für Sie auszahlen.

Bei Fragen können Sie sich auch immer an Ihre Hausbank wenden. Hier geht’s zur Online-Terminvereinbarung bei der TARGOBANK.

Bildquellen: Gerber86 - istock
Redaktion: Sonja Glock

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