Vermögenswirksame Leistungen nutzen
Viele Nachwuchskräfte starten im August oder September in das Berufsleben. Dabei begegnet ihnen viel Neues: Da ist nicht nur das zu erlernende Metier selbst – auch mit Vorgesetzten, Kolleg*innen und einer Fülle von Regeln und Bestimmungen gilt es, sich zurechtzufinden. Und natürlich ändert sich für die meisten durch das erste Gehalt auch der Umgang mit Geld. Ein Thema, das Berufsstartende auf jeden Fall im Blick haben sollten: Vermögenswirksame Leistungen.
Das erste eigene Einkommen eröffnet die Chance, auf eigenen Füßen zu stehen und sich ganz allmählich eine Existenz aufzubauen. Dazu kann aber nicht nur das eigentliche Gehalt genutzt werden. Denn vielen Azubis und Berufsstartenden steht darüber hinaus etwas zu, das im Arbeits- oder Tarifvertrag unter dem etwas sperrigen Begriff „vermögenswirksame Leistung“ auftaucht.
Kein Automatismus
Bis zu 40 Euro zahlen Arbeitgeber*innen jeden Monat zusätzlich zum Gehalt, wenn Mitarbeitende ein dafür vorgesehenes Anlageprodukt – zum Beispiel eine Lebensversicherung, einen Bausparvertrag oder einen Investmentfonds-Sparplan – abschließen. Doch die vermögenswirksamen Leistungen gibt es weder flächendeckend noch „automatisch“. Das bedeutet, dass sich der Azubi oder die Angestellte aktiv danach erkundigen muss, wie dies im geltenden Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt ist!
Dumm nur, dass sich viele darum nicht kümmern – ob aus Nachlässigkeit oder Unwissenheit? Rund 20 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland stehen vermögenswirksame Leistungen zu. Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmenden verzichten auf diese Möglichkeit – und verschenken letztlich Geld.
Unter den Auszubildenden dürfte die Zahl derer, die keine vermögenswirksamen Leistungen nutzen, obwohl sie ihnen zustehen, prozentual sogar noch höher sein. Denn diverse Umfragen belegen, dass viele Azubis über diese Möglichkeit schlichtweg nichts wissen.
Chance auf Zulage vom Staat
Und das ist noch nicht alles: Gerade bei niedrigen Gehältern – wie dies bei Auszubildenden der Fall ist – kommt je nach Anlageart noch die Möglichkeit hinzu, sich die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat aufstocken zu lassen. In der Regel sind dabei je nach Produkt Sperrfristen von sechs oder sieben Jahren zu beachten, bis man über das Geld verfügen kann.
Doch wird das im Lauf der Zeit entstandene kleine Vermögen angesichts der gegenwärtigen Niedrigzinsphase nicht sofort wieder von der Inflation aufgezehrt? In der Tat hängen die Chancen auf Wertzuwachs entscheidend von der Anlageform ab, die man für seine vermögenswirksamen Leistungen wählt. Herkömmliche Spar- und Bausparverträge erbringen mittlerweile meist nur eine Minimalverzinsung. Und wer sich für eine Lebensversicherung entscheidet, sollte wegen der minimalen Garantieverzinsung einen soliden Anbieter mit hoher Überschussbeteiligung wählen. Auch Investmentfonds werden von VL-Sparern genutzt. Dabei können Anleger*innen langfristig von den besseren Renditen des Aktienmarktes profitieren, gehen aber auch ein mögliches Verlustrisiko ein. In einer Beratung können sich Anleger*innen über Alternativen und Risiken aufklären lassen und ein geeignetes Produkt finden. In vielen Unternehmen, auch bei der TARGOBANK, gibt es außerdem die Möglichkeit für Mitarbeitende, ihre VL in eine betriebliche Altersvorsorge anzulegen. TARGOBANK Mitarbeitende finden Infos zu Vermögenswirksamen Leistungen im Intranet (Link für die IT).
Als frischgebackener Azubi sollte man – neben dem wichtigen Thema Vermögensbildung und Vorsorge – aber auch nicht vergessen, dass man ein praktisches Girokonto für die ganz alltäglichen Zahlungen benötigt. Für Berufseinsteigende bieten einige Institute besonders attraktive Konditionen an, wie etwa die TARGOBANK mit dem Starter-Konto. Hier ist die Kontoführung kostenlos und sehr viele Leistungen wie Daueraufträge oder Online-Überweisungen können ohne weitere Gebühren genutzt werden.
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