Thema: Finanztipps | Datum: 14.06.2022

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So profitieren Haushalte vom Entlastungspaket

Inflationsrate und Energiepreise steigen in ungeahnte Höhen. Um die finanziellen Folgen abzumildern, profitieren Bürger*innen in diesem Sommer von einem umfangreichen staatlichen Entlastungspaket. Es soll vor allem Familien und Geringverdienern zugutekommen. Ein Überblick.

Das Entlastungspaket im Überblick
  1. Energiepreispauschale ab Juni

    Die rund 44 Millionen einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer*innen erhalten mit der Lohn- und Gehaltsüberweisung im September eine Energiepauschale von jeweils 300 Euro brutto. Bei Selbständigen erfolgt die Entlastung etwas anders: Sie können ihre vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um 300 Euro mindern.

  2. Tankrabatt

    Die aktuelle Weltlage sorgt auch für Schwankungen und immer neue Höchststände beim Spritpreis. Häufig müssen Autofahrer*innen mehr als zwei Euro für einen Liter Sprit zahlen. Der Tankrabatt soll finanzielle Erleichterungen bringen. Er beträgt für Benzin 30 Cent netto und für Diesel 14 Cent netto pro Liter und gilt bis Ende August.

  3. 9 Euro Ticket

    Mit dem 9-Euro-Ticket können Bürger*innen deutschlandweit den Nah- und Regionalverkehr (U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse usw.) nutzen. Das Ticket ist erhältlich vom 1. Juni bis zum 31. August 2022. Es kostet 9 Euro pro Kalendermonat und gilt für den Monat, in dem es gekauft wurde.

  4. Heizkostenzuschuss

    Die enorm gestiegenen Preise betreffen auch Öl und Gas und damit die Heizkosten. Bundestag und Bundesrat haben daher einen Heizkostenzuschuss beschlossen, um etwa 10.000 Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen.

    Der Heizkostenzuschuss (einmalig) wird nach Haushaltsgröße gestaffelt:

    • Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 270 Euro
    • Ein zwei-Personen-Haushalt erhält 350 Euro
    • Für jede weitere Person kommen noch einmal 70 Euro hinzu
    • Für BAföG-Empfänger*innen, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro.

    Alle Berechtigten bekommen den Heizkostenzuschuss von Amts wegen gezahlt, also ohne gesonderten Antrag. Er wird im Sommer aufs Konto überwiesen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

  5. Wegfall EEG-Umlage

    Die EEG-Umlage ist 2000 eingeführt worden, um die Förderung von regenerativen Energien zu finanzieren. Ursprünglich sollte die Umlage im Januar 2023 auf Dauer entfallen. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise ist dies nun schon zum 1. Juli 2022 der Fall. Pro Jahr wird eine dreiköpfige Familie so um rund 155 Euro entlastet, Zwei-Personen-Haushalte um rund 100 Euro und Singles um rund 70 Euro.

  6. Bonus für Familien mit Kindern

    Die Bundesregierung hat am 24. März beschlossen, dass Familien mit Kindern einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind erhalten werden. Die Auszahlung soll zeitnah zur Auszahlung des Kindergelds im Juli 2022 erfolgen. Die Leistung muss nicht beantragt werden. Die 100 Euro werden von der Familienkasse automatisch auf das entsprechende Konto überwiesen.

  7. Bonus für Sozial-Leistungs-Empfänger*innen

    Menschen, die Sozialleistungen wie Hartz-4, Grundsicherung oder Asyl-Geld bekommen, erhalten voraussichtlich im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen, sollen eine Zahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Hinzu kommt für arme Familien mit Kindern ein Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat pro Kind.

  8. Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale)

    Beruflich veranlasste Ausgaben können Arbeitnehmer*innen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierfür galt bisher ein Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro.

    Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurde dieser Betrag auf 1.200 Euro angehoben. Das heißt: Beschäftigte können ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen. Wenn in einer Ehe beide Ehepartner berufstätig sind, hat jeder Ehepartner Anspruch auf den Arbeitnehmerpauschbetrag.

  9. Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag markiert die Höhe des Existenzminimums. Das heißt: Beschäftigte müssen für ein Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags keine Steuern zahlen. Um hier für Entlastung zu sorgen, steigt der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 an: von 9.984 auf 10.347 Euro.

  10. Rückerstattung von der Kfz-Versicherung – bei weniger Fahrleistung

    Lockdowns, Arbeit von zuhause und keine Urlaubsreisen – während der Corona-Pandemie ist das Auto bei vielen Deutschen lange stehen geblieben. Das hat auch die Zahl der Unfälle drastisch reduziert. Das ermöglicht Entlastungen bei den Versicherungskosten: Wer zum Ende des Versicherungsjahrs seinem Versicherer eine geringere Fahrleistung meldet, erhält eine anteilige Rückerstattung oder eine Gutschrift für das Folgejahr.

Bildquellen: ©vegefox.com - stock.adobe.com

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