Die Ehe genießt – kraft Grundgesetz – einen besonderen Schutz. Das führt unter anderem zu steuerlichen Vergünstigungen. Das sogenannte Ehegattensplitting bietet für ungleich verdienende Partner (zum Beispiel, weil einer der Partner in Teilzeit arbeitet) die größten Einsparmöglichkeiten, denn dann wird das Einkommen gemeinschaftlich veranlagt. Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V. Der Besserverdienende hat somit viel weniger Abzüge und ein größeres Nettogehalt, was sich in der Summe positiv auf das gemeinsame Haushaltseinkommen niederschlägt. Wenn ein Partner 60 Prozent oder mehr zum Familieneinkommen beiträgt, lohnt sich diese Kombination.
Kleiner Tipp: Das Ausrechnen der günstigsten Steuerklassen-Kombination ist ganz einfach über den Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesfinanzministeriums möglich.