Thema: Finanztipps | Datum: 22.03.2024

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Steuern sparen

Jedes Frühjahr bekommen es die meisten Bundesbürger*innen wieder mit einer ELSTER zu tun, die eher unangenehme Assoziationen weckt: Die jährliche Abgabe der Steuererklärung für zahlreiche Arbeitnehmer*innen naht. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand – wir zeigen, welche Ausgaben Sie absetzen und wie Sie effektiv Steuern sparen können.

Als die Finanzbehörden vor einigen Jahren die elektronische Steuererklärung einführten, musste dafür ausgerechnet die diebische Elster als „Wappentier“ herhalten. Ziemlich kurios – und nicht gerade einladend. Doch lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Denken Sie besser frühzeitig an die nächste Steuererklärung. Am besten gleich jetzt. Der Stichtag für die Steuererklärung 2023 ist der 2. September 2024. Beauftragen Sie einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater, hat das Ganze sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit.

Arbeitnehmer*innen sind in der Regel nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet und viele verzichten deshalb darauf. Das Ausfüllen der Formulare empfinden sie als lästig. Doch für die meisten Angestellten würde sich die investierte Zeit lohnen. Das Finanzamt erstattete laut Statistischem Bundesamt für das Jahr 2019 allen Arbeitnehmer*innen im Schnitt 1095 Euro. Geld, das man gut in die private Altersvorsorge oder in passende Geldanlagen stecken könnte.

Der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wird ohne Nachweis schon bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Wer für den Beruf mehr ausgegeben hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen jeden weiteren Cent bei der Steuererklärung geltend machen. Damit die Forderung des Fiskus möglichst niedrig ausfällt, sollten Sie bereits im laufenden Jahr aktiv werden.

Absetzbare Ausgaben und Hinweise für das richtige Timing

Zu den wichtigsten Ausgaben gehören die Werbungskosten. Dazu zählen etwa Fahrt- und Reisekosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeug oder typische Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden und berufliche Fortbildungskosten.

Liegt man mit den jährlichen Werbungskosten nah an der 1.230-Euro-Schwelle, ist es ratsam, den Zeitpunkt für Ausgaben wie Berufsbekleidung oder Anschaffungen fürs Arbeitszimmer ganz gezielt zu wählen. So kann man erreichen, dass man in einem Jahr auf einen höheren Betrag kommt als die Pauschale. Diesen macht man dann auch steuermindernd geltend. Im folgenden Jahr hält man die Werbungskosten bewusst niedrig und nutzt den Pauschbetrag.

Nicht nur bei Arbeitnehmenden gibt es Werbungskosten – auch Immobilienbesitzer*innen können Werbungskosten für Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten geltend machen, die nötig sind, um die Wohnung oder das Haus vermieten zu können. Einen Pauschalbetrag wie bei den Angestellten gibt es für die Werbungskosten von Vermieter*innen allerdings nicht. Trotzdem kann man mit dem richtigen Ausgaben-Timing bares Geld sparen.

Ob Zahnersatz oder Gleitsichtbrille – unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich der Fiskus an den Krankheitskosten. Nämlich dann, wenn die „zumutbare Belastung“ überschritten wird. Je nach Familienstand und Einkommen liegt dieser Anteil bei bis zu sieben Prozent der eigenen Einkünfte. Ähnlich wie bei den Werbungskosten kann die Wahl des Zeitpunkts, wann eine bestimmte Behandlung oder Medikamentenbestellung beglichen wird, dazu führen, über diese Schwelle zu gelangen – und von der steuerlichen Entlastung zu profitieren.

 

Als Sparer*innen sollten Sie jetzt ihre Freistellungsaufträge überprüfen. Nur so können Sie auch im nächsten Jahr den Sparerpauschbetrag von 1.000 für Alleinstehende und 2.000 Euro für Paare optimal verteilen und voll ausschöpfen. Sofern Ihre Einkünfte durch Zinsen, Dividenden, Aktien und Fonds unterhalb dieser Beträge liegen, muss Ihre Bank mit dem Freistellungsauftrag keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen. Für die Konten von Minderjährigen können Eltern einen gesonderten Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 1.000 Euro stellen. Dieser muss von allen gesetzlichen Vertreter*innen unterschrieben werden.

Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, muss diese versteuern. Wer zu viel Abgeltungssteuer gezahlt hat, etwa weil er vergessen hat, bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann sich die zu viel gezahlten Steuern über die Anlage KAP der Steuererklärung zurückholen.

In Deutschland haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, bestimmte Kosten für die Altersvorsorge als Sonderausgaben geltend zu machen, die zur Basisabsicherung dienen. Dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie für berufsständische Versorgungswerke. Zusätzlich können Einzahlungen in die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, steuerlich abgesetzt werden. Für das Jahr 2024 gilt, dass Einzahlungen von bis zu 27.566 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, diesen Betrag zu verdoppeln, was eine attraktive Option für gemeinsame Vorsorgepläne darstellt. Mehr Informationen dazu finden Sie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Auch Riester-Beiträge können in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt führt dann eine Günstigerprüfung durch, um festzustellen, ob der daraus resultierende Steuervorteil höher ist als die erhaltenen Zulagen. Sollte dies der Fall sein, werden jedoch keine Zulagen zurückgefordert. Dies ermöglicht eine zusätzliche Flexibilität und optimale Nutzung der staatlichen Förderung für die Altersvorsorge.

Die jährliche Grundzulage beträgt pro Person 175 Euro, die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen jährlich vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt werden. Die Höhe Ihres Steuervorteils hängt vom Einkommensteuersatz ab. Steuern werden zudem erst in der Auszahlungsphase fällig.

Falls Sie riestern, denken Sie daran, die staatliche Zulage für 2023 zu beantragen! Sollten Sie das in den letzten Jahren versäumt haben, können Sie bis Jahresende auch noch Anträge für die Zulage des Jahres 2022 stellen. Wie hat sich Ihr Gehalt entwickelt? Sind Ihre Einzahlungen in den Riester-Vertrag so gestaltet, dass Sie das Optimum an staatlicher Zulage und Steuervorteilen erzielen? Eine Anpassung kann sich lohnen!

Steuerliche Vorteile bei der Altersvorsorge

  • Arbeitnehmer können Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben, um Steuern zu sparen
  • Kosten für Altersvorsorge, inklusive Basisrente (Rürup-Rente), sind als Sonderausgaben absetzbar
  • Für 2024 sind Einzahlungen von bis zu 27.566 Euro (pro Person) abzugsfähig, für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag
  • Ab 2023 können Beiträge zur Basisrente vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden
  • Riester-Rente und weitere Vorsorgeaufwendungen können ebenfalls abgesetzt werden
  • Sachversicherungen wie Kfz-Kasko- oder Hausratversicherungen sind nicht absetzbar

Beruflich veranlasste Versicherungen können unbegrenzt als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden

Auch Sonderausgaben senken die Steuerlast. Hierzu zählen der Unterhalt für geschiedene oder dauernd getrenntlebende Ehe- oder Lebenspartner*innen, Kinderbetreuungskosten, Kosten von bis zu 6.000 Euro jährlich für Ihre eigene Berufsausbildung wie das Erststudium und die erste Berufsausbildung sowie die Kirchensteuer.

Gelder für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen gehören ebenfalls dazu. Auch einzelne Versicherungen können im Regelfall als Sonderausgaben beziehungsweise als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.

Außergewöhnliche Belastungen wie die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes können zudem ebenso angegeben werden, wie Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene.

Wer sich privat krankenversichert, im laufenden Jahr besonders hohe Einkünfte erzielt und davon ausgeht, im kommenden Jahr weniger zu verdienen, kann eventuell bereits in diesem Jahr die kompletten Beiträge für die Krankenversicherung 2024 zahlen. Dadurch kann ein besonders hoher Steuersatz für das aktuelle Jahr deutlich reduziert werden.

 

Ein Tipp zum Schluss:

Falls keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, kann die Steuererklärung vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Geld, das man nicht verschenken sollte.

Fragen Sie die Expert*innen!

Mit unserem Artikel wollen wir Sie vor allem auf den einen oder anderen hilfreichen Aspekt für Ihre Steuererklärung aufmerksam machen. Diese Information stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich bei allen Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung, zur Abgeltungssteuer oder sonstigen steuerlichen Angelegenheiten am besten fachlichen Rat einzuholen.

 

Bildquellen: Marek R. Swadzba - Adobe Stock
Redaktion: Sonja Glock

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