Thema: Finanztipps | Datum: 20.07.2021

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Einlagensicherung

Ganz gleich ob Girokonto, Verrechnungskonto bzw. Spar-, Tagesgeld- oder Festgeld-Konto – wir wollen die Gewissheit haben, dass das Geld auf unseren Konten gut geschützt ist, auch wenn die Bank in Schieflage gerät. In Deutschland sind die Einlagen durch zwei unabhängige Systeme gesichert. Ein Überblick.

Das Geld, das Bankkunden auf ihrem Girokonto haben, ihre Sparguthaben und die vorübergehend angelegten Fest- und Tagesgelder bezeichnet man in der Banksprache als „Einlagen“. Im Gegensatz zu Wertpapieren genießen diese Kundengelder einen besonderen Schutz, sollte eine Bank in Schieflage geraten.

In Deutschland sind die Einlagen durch zwei unabhängige Systeme gesichert: Da ist zum einen die gesetzliche Einlagensicherung für alle Banken. Pro Kunde und Bank sind aktuell 100.000 Euro abgesichert – bei Gemeinschaftskonten also 200.000 Euro. Die gesetzliche Einlagensicherung ist ein vergleichsweise junges Instrument, in Deutschland wurde sie 1998 eingeführt. Eine größere Änderung gab es im Juli 2015. Dabei hat der Gesetzgeber die europäische „Einlagensicherungsrichtlinie“ in nationales Recht umgesetzt. Wichtigste Neuerungen: Geschützt werden nun auch alle Konten, die in fremden Währungen wie zum Beispiel US-Dollar geführt werden. Bislang wurden nur Gelder in Euro oder einer EU-Währung geschützt. Und in besonderen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer Gutschrift aus dem Verkauf einer eigengenutzten Immobilie oder einer Erbschaft, kann sich die Sicherungssumme für sechs Monate auf bis zu 500.000 Euro erhöhen.

Zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung haben die privatwirtschaftlichen Banken in Deutschland freiwillige Absicherungsmaßnahmen getroffen. Dazu wurde 1976 der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken eingerichtet. Alle Banken, die dem Fonds angehören, zahlen hier einen bestimmten Jahresbeitrag ein.

Die Höhe der durch den Fonds abgesicherten Entschädigung ist von Bank zu Bank verschieden, denn sie richtet sich nach der Höhe des Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Die Sicherungsgrenze können Kundinnen und Kunden bei ihrer Bank oder beim Bankenverband anfragen.

Auch bei den Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Landesbanken gibt es über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus zusätzliche Instrumente wie den Fonds der BVR Institutssicherung GmbH des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sowie das für Sparkassen und Landesbanken zuständige Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe.

Eine Absicherung gibt es übrigens nicht nur für klassische Einlagen: Auch wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, ist bei einer Insolvenz seines Versicherers aus dem Schneider. Seit dem Jahr 2004 ist allen Lebensversicherern gesetzlich vorgeschrieben, Mitglied im Sicherungsfonds Protektor zu sein. Im Gegensatz zum Entschädigungsfonds bei Einlagen führt Protektor die bestehenden Verträge weiter, so bleiben die Leistungen für die Altersvorsorge erhalten.

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