Finanztipps aus der Vermögensberatung
Worauf kommt es bei der Geldanlage an? Wie kann man langfristig sinnvoll investieren? Unsere Vermögensberater*innen geben regelmäßig Geldanlage- und Investmenttipps.
Mit Weihnachtsgeld und Co. früh die Weichen für die finanzielle Zukunft stellen
Zur Weihnachtszeit freuen sich viele Kinder über großzügige Geldgeschenke – und genau diese können eine wertvolle Gelegenheit sein, den Umgang mit Finanzen früh zu fördern. Doch häufig wird das Geld ohne klare Strategie ausgegeben. Dabei ist es sinnvoll, sich schon bei den ersten größeren Beträgen über sinnvolle Spar- und Anlageoptionen Gedanken zu machen: Während kleinere Beträge ab dem siebten Lebensjahr frei verfügbar sind, können größere Summen gezielt für langfristige Ziele angelegt werden, etwa auf einem Junior-Tagesgeldkonto. So wird mit jedem Weihnachtsgeschenk auch das finanzielle Wissen ein Stück weit gefördert.
Über kleinere Bargeld-Beträge können Kinder ab sieben Jahren im Rahmen des sogenannten Taschengeld-Paragraphen recht frei verfügen. Ist ein Geldgeschenk für einen größeren Wunsch gedacht, den sich das Kind in nicht allzu ferner Zukunft erfüllen möchte, sollte man auf einem Konto ansparen. So bietet die TARGOBANK zum Beispiel mit dem Junior-Tagesgeldkonto ein spezielles Produkt für Minderjährige an. Neben kostenloser Kontoführung bietet dieses eine hundertprozentige Sicherheit der Einlagen und eine attraktive Verzinsung. In Absprache mit den Eltern, die aufgrund ihrer gesetzlichen Vertretung über das Konto verfügen dürfen, ist dies ein sinnvolles Produkt, um Geld anzusparen und dabei dennoch täglich verfügbar zu halten. Abschließbar ist es für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – anschließend wird es als Standard-Tagesgeldkonto zu den dann gültigen Konditionen weitergeführt.
Der 18. Geburtstag ändert – fast – alles
Hat ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet, werden die Karten neu gemischt. Dann erlischt die Berechtigung der Eltern, über sämtliche Fest- oder Tagesgelder, Bausparverträge und Depots, die im Namen des Kindes abgeschlossen wurden, zu verfügen. Damit können der oder dem 18-Jährigen auch keinerlei Vorgaben mehr gemacht werden, wie das Geld zu verwenden ist. Entscheidet sich das nun erwachsende Kind dafür, von einer fünfstelligen Summe, die in seinem Namen angespart wurde, eine Weltreise zu machen oder in die Geschäftsgründung eines Freundes zu investieren, haben die Eltern dies zu akzeptieren. Selbst dann, wenn das Geld ausdrücklich für Studium oder Ausbildung gedacht gewesen ist. Und damit nicht genug: Ist das ersparte Geld ausgegeben, hat der junge Mensch trotzdem noch einen Anspruch darauf, während Ausbildung oder Studium von den Eltern finanziert zu werden.
Wer Geld auf ein Konto oder Depot im Namen seines Kindes spart, um es damit fit fürs Berufsleben zu machen, sollte außerdem wissen, dass das Vermögen des Auszubildenden oder Studierenden bei BAföG-Anträgen berücksichtigt wird. Im Klartext: Es kann die möglichen BAföG-Bezüge erheblich schmälern.
Tagesgeldkonto oder Depot? Beides geht!
Viele Eltern gehen dazu über, die Sparaktivitäten zu splitten: Einen Topf für den Heranwachsenden, mit dem es tun und lassen kann, was das Herz begehrt – ohne dass deswegen Streit aufkommt: In jüngeren Jahren können das teure Spielsachen sein, trendige Klamotten oder ein cooles Mountainbike. Später können Reisen oder ein fahrbarer Untersatz zum Thema werden. Damit solche Entscheidungen jederzeit möglich sind, sollte das Ersparte möglichst einfach und flexibel verfügbar sein, wie dies bei dem Junior-Tagesgeldkonto der Fall ist.
In den anderen Topf wandert regelmäßig Geld, von dem Jahre später zum Beispiel die ersten eigenen vier Wände des Heranwachsenden, ein Auto für die Fahrt zum Ausbildungsplatz, ein Auslandssemester oder ein Zimmer im Studentenwohnheim finanziert werden kann. Gerade für langfristige Geldanlagen bieten sich Wertpapiersparpläne an. Auch hier bietet die TARGOBANK mit dem Junior-Depot ein spezielles Depotmodell für Minderjährige an.
So oder so: Am besten bespricht man mit einer Beraterin bzw. einem Berater die eigenen Wünsche, Erwartungen und lässt sich über die unterschiedlichen Spar-Alternativen beraten. So findet man die Lösung, die den eigenen Wünschen nach Sicherheit, Rendite und Flexibilität am besten entspricht.
Finanztipps: Archiv
Ein ETF, kurz für Exchange Traded Fund, wird im Deutschen auch als Indexfonds bezeichnet. Dabei handelt es sich um börsengehandelte Fonds, die die Zusammensetzung von bestimmten Aktien-, Renten- und Geldmarktindizes nachbilden. ETFs bieten zahlreiche Eigenschaften, die sie attraktiv für Anleger*innen machen.
Die wichtigsten Infos zu ETFs vorab – das sollten Sie wissen: Wertpapiere unterliegen dem Sondervermögen und sind nicht innerhalb der Einlagensicherung abgesichert. Und ETFs unterliegen gleichzeitig dem Marktrisiko, was bedeutet, dass sie bei fallenden Märkten an Wert verlieren können – bis hin zum Totalverlust, da sie in der Regel den gesamten Markt oder einen Index abbilden.
Eigenschaften von ETFs
ETFs folgen dem Prinzip der „passiven Verwaltung“ und sind daher Nachbildungen bestehender Indizes. Die Kosten sind daher verhältnismäßig niedrig, ebenso wie die Gebühren. Zudem bieten sie eine hohe Transparenz an: Da ETFs ihren zugrundeliegenden Index abbilden, können Anleger*innen leicht nachvollziehen, wie sich das Wertpapier entwickelt.
Thema „Risikostreuung“: ETFs sorgen von Anfang an für eine gewisse Diversifizierung der Anlage, da sie häufig auf einem Index mit einer Vielzahl von Einzelwerten basieren, beispielsweise Aktien oder Anleihen. Eine große Auswahl an ETFs ermöglicht es, in verschiedene Märkte und Anlageklassen zu investieren. Auch die Kategorie der ETFs ist wählbar, z.B. kann man in nachhaltige Fonds investieren. Und zu guter Letzt – ETFs sind optimal für Sparpläne geeignet: Bereits mit kleinen Beiträgen (zum Beispiel 50 Euro) kann ein Sparplan eingerichtet werden.
Unterschiedliche Anlegertypen
Heute gibt es ETFs für nahezu jeden Anlegertyp. Langfristig orientierte Anleger*innen tendieren dazu, in bekannte, breit diversifizierte Indizes zu investieren, um ein solides und ausgewogenes Basisportfolio aufzubauen. Im Gegensatz dazu verfolgen manche Anleger*innen eine kurzfristigere Strategie und setzen ETFs ein, um gezielt auf aktuelle Marktbewegungen und Trends zu reagieren. Die TARGOBANK bietet auf ihrer Webseite einen tagesaktuellen Überblick über Top-Performer am Markt.
Selbstentscheider*innen
Selbstentscheider*innen verwalten ihr Depot eigenständig. Informationen über die aktuellen TOP-Performer oder spezielle nachhaltige ETFs recherchieren sie selbst und führen Käufe und Verkäufe von ETFs eigenständig durch. Wichtig ist, dass Selbstentscheider*innen verstehen, wie sich die Kosten eines ETFs zusammensetzen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können und die Effizienz der Investments sicherzustellen. Die laufenden Kosten für ETFs setzen sich wie folgt zusammen:
- Verwaltungsgebühren und sonstige Verwaltungs- oder Betriebskosten
- Transaktionskosten
- Gegebenenfalls kann eine Erfolgsgebühr anfallen
Beratung durch Experten
Ausgebildete Berater*innen behalten den Markt genauestens im Blick und können basierend auf den Bedürfnissen und Erfahrungen der Anleger*innen gezielte Investmentempfehlungen aussprechen, aus denen diese die passende Wahl treffen können. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei der TARGOBANK:
- Qualifizierte Beratung zu aktiven Investmentfonds sowie, im Plus-Depot, auch zu ETFs.
- Individuell auf Sie zugeschnitten: Entwicklung der optimalen Lösung für eine rentable und nachhaltige Vermögensanlage.
- Unabhängige Produktempfehlungen, die die persönlichen Ziele in den Mittelpunkt stellen.
- Detaillierte Analyse und Auswahl nachhaltiger Investmentfonds in Kooperation mit Scope Fund Analysis GmbH.
Dabei lohnt sich einen Blick auf die Leistungen des TARGOBANK Plus-Depot zu werfen: Bei diesem Depot-Model ist eine objektive und individuelle Beratung zu ETFs in der Grundgebühr inklusive. Normalerweise fällt für ETFs eine Orderprovision an. Doch eine weitere Besonderheit des TARGOBANK Plus-Depot ist, dass Kunden lediglich ein vom Depotvolumen abhängiges jährliches Entgelt zahlen also ein sogenanntes Volumenentgelt. Es fällt daher keine Orderprovision an und auch der bei aktiv gemanagten Fonds übliche Ausgabeaufschlag entfällt.
Viele Nachwuchskräfte starten im August oder September in das Berufsleben. Dabei begegnet ihnen viel Neues: Da ist nicht nur das zu erlernende Metier selbst – auch mit Vorgesetzten, Kolleg*innen und einer Fülle von Regeln und Bestimmungen gilt es, sich zurechtzufinden. Und natürlich ändert sich für die meisten durch das erste Gehalt auch der Umgang mit Geld. Ein Thema, das Berufsstartende auf jeden Fall im Blick haben sollten: Vermögenswirksame Leistungen.
Das erste eigene Einkommen eröffnet die Chance, auf eigenen Füßen zu stehen und sich ganz allmählich eine Existenz aufzubauen. Dazu kann aber nicht nur das eigentliche Gehalt genutzt werden. Denn vielen Azubis und Berufsstartenden steht darüber hinaus etwas zu, das im Arbeits- oder Tarifvertrag unter dem etwas sperrigen Begriff „Vermögenswirksame Leistung“ auftaucht.
Kein Automatismus
Bis zu 40 Euro zahlen Arbeitgeber*innen jeden Monat zusätzlich zum Gehalt, wenn Mitarbeitende ein dafür vorgesehenes Anlageprodukt – zum Beispiel eine Lebensversicherung, einen Bausparvertrag oder einen Investmentfonds-Sparplan – abschließen. Doch die vermögenswirksamen Leistungen gibt es weder flächendeckend noch „automatisch“. Das bedeutet, dass sich der Azubi oder die Angestellte aktiv danach erkundigen muss, wie dies im geltenden Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt ist.
Rund 20 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland stehen vermögenswirksame Leistungen zu. Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmenden verzichten auf diese Möglichkeit – und verschenken letztlich Geld. Unter den Auszubildenden dürfte die Zahl derer, die keine vermögenswirksamen Leistungen nutzen, obwohl sie ihnen zustehen, prozentual sogar noch höher sein. Denn diverse Umfragen belegen, dass viele Auszubildende über diese Möglichkeit schlichtweg nichts wissen.
Chance auf Zulage vom Staat
Und das ist noch nicht alles: Gerade bei niedrigeren Gehältern – wie dies bei Auszubildenden der Fall ist – kommt je nach Anlageart noch die Möglichkeit hinzu, sich die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat aufstocken zu lassen. In der Regel sind dabei je nach Produkt Sperrfristen von sechs oder sieben Jahren zu beachten, bis man über das Geld verfügen kann.
Doch wird das im Lauf der Zeit entstandene kleine Vermögen angesichts der gegenwärtigen Niedrigzinsphase nicht sofort wieder von der Inflation aufgezehrt? In der Tat hängen die Chancen auf Wertzuwachs entscheidend von der Anlageform ab, die man für seine vermögenswirksamen Leistungen wählt. Herkömmliche Spar- und Bausparverträge erbringen mittlerweile meist nur eine Minimalverzinsung. Und wer sich für eine Lebensversicherung entscheidet, sollte wegen der minimalen Garantieverzinsung einen soliden Anbieter mit hoher Überschussbeteiligung wählen. Auch Investmentfonds werden von VL-Sparern genutzt. Dabei können Anleger*innen langfristig von den besseren Renditen des Aktienmarktes profitieren, gehen aber auch ein mögliches Verlustrisiko ein. In einer Beratung können sich Anleger*innen über Alternativen und Risiken aufklären lassen und ein geeignetes Produkt finden. In vielen Unternehmen, auch bei der TARGOBANK, gibt es außerdem die Möglichkeit für Mitarbeitende, ihre Vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge anzulegen.
Als frischgebackener Azubi sollte man – neben dem wichtigen Thema Vermögensbildung und Vorsorge – aber auch nicht vergessen, dass man ein praktisches Girokonto für die ganz alltäglichen Zahlungen benötigt. Für Berufseinsteigende bieten einige Institute besonders attraktive Konditionen an, wie etwa die TARGOBANK mit dem Starter-Konto. Hier ist die Kontoführung kostenlos und sehr viele Leistungen wie Daueraufträge oder Online-Überweisungen können ohne weitere Gebühren genutzt werden.
Wer mit seinen Geldanlagen Gewinne macht, muss diese versteuern. Wir zeigen, warum Freistellungsaufträge für die Abgeltungssteuer wichtig sind, welche Fristen es gibt und wie Sie sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer mit der Anlage KAP bei der Steuerklärung zurückholen können.
Was Sie über die Abgeltungssteuer wissen sollten
Seit 2009 wird auf private Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer erhoben. Die Kreditinstitute überweisen an das Finanzamt 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer. Steuern werden bei ledigen Personen ab Überschreiten des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro fällig, bei verheirateten Personen liegt die Grenze bei 2.000 Euro. Sie müssen in Ihrer Steuererklärung nichts angeben, aber dafür sorgen, dass Sie einen korrekten Freistellungsauftragbei Ihrer Bank erteilt haben.
Checkliste zur Abgeltungssteuer
- Der Freistellungsauftrag… befreit Anleger vom automatischen Steuerabzug durch die Bank. sollte immer bis Ende des Jahres beim Kreditinstitut eingereicht werden. Wird der Auftrag im Laufe des Jahres erteilt, gibt es zu viel gezahlte Steuern des laufenden Jahres von der Bank zurück. kann auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden. gilt für sämtliche in- und ausländische Kapitalerträge, die dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. ist entweder unbefristet oder bis auf Widerruf oder Änderung durch den Anleger gültig. ist ohne Steuer-ID seit dem Jahr 2016 unwirksam.
- Die Anlage KAP sollten Sie ausfüllen… wenn der Kapitalertragsteuereinbehalt dem Grunde und der Höhe nach überprüft werden sollte (Günstigerprüfung von Amtswegen) wenn der Sparerpauschbetrag beim Steuerabzug durch ein Kreditinstitut nicht vollständig ausgeschöpft und die Kapitaleinkünfte bei anderen Kreditinstituten versteuert wurden. wenn die gesamten Kapitalerträge zwar unter dem Sparerpauschbetrag liegen, Steuern aber an das Finanzamt abgeführt wurden. wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. wenn Verluste bei Ihrer Bank nicht vollständig oder zu niedrig berücksichtigt wurden. Bis zum 15. Dezember eines laufenden Jahres müssen Sie dafür eine Verlustbescheinigung bei Ihrem Kreditinstitut beantragen. wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, allerdings von Ihrem Kreditinstitut keine Kirchsteuer einbehalten wurde oder Sie einer Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit durch das Bundeszentralamt für Finanzen widersprochen haben. wenn Sie Kapitalerträge erzielt haben, für die keine Steuern abgeführt wurden.
Fragen Sie die Experten!
Mit diesen Infos wollen wir Sie vor allem auf den einen oder anderen hilfreichen Aspekt für Ihre Steuererklärung aufmerksam machen. Diese Information stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich bei allen Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung, zur Abgeltungssteuer oder sonstigen steuerlichen Angelegenheiten am besten fachlichen Rat einzuholen. Natürlich können Sie auch jederzeit unsere Vermögenberater*innen in ganz Deutschland kontaktieren – wir stehen für Sie Rede und Antwort.
Millionen Deutsche müssen im Alter mit Einschränkungen rechnen. So könnte bis 2036 laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung jede/r fünfte Neurentner*in in Deutschland armutsgefährdet sein, was bedeutet, dass sie mit weniger als 60% des mittleren Einkommens der Bevölkerung auskommen müssen. Wir geben Tipps, um für diese Zeit gerüstet zu sein.
Dass der demografische Wandel unter anderem zu einem sinkenden Niveau der gesetzlichen Rente führt, die es vielen Versicherten nicht mehr erlaubt, ihren Lebensstandard beizubehalten, ist keine neue Erkenntnis. Ebenso hat sich herumgesprochen, dass man privat vorsorgen sollte. Trotzdem bleiben viele zögerlich bei diesem wichtigen Thema. Grund dafür ist oft das Gefühl von Unübersichtlichkeit und Überforderung. Vermisst werden klare Orientierungspunkte für die Altersvorsorge.
Ohne Beratung geht es nicht
Rentenbeitragszeiten, Lebensversicherungen, Betriebsrenten, Investmentfonds, staatliche Zuschüsse für die private Altersvorsorge: Die Altersvorsorge zu planen, erscheint vielen noch schwieriger und komplizierter als die Steuererklärung, für die man ja eine Steuerberatung hinzuziehen kann.
Eine gute Anlaufstelle sind da zum Beispiel die Finanz- und Vorsorgespezialist*innen in den TARGOBANK Filialen. In Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden analysieren sie die aktuelle finanzielle Situation sowie die individuellen Wünsche und Vorsorgeziele. So entsteht ein Gesamtbild, das zeigt, wo etwaige Versorgungslücken liegen und was dagegen getan werden kann.
Schließlich will man ja auch mit 80, 90 oder 95 Jahren – ein Alter, das immer mehr Menschen in Deutschland erreichen – aktiv am Leben teilhaben können. Gesundheit ist nicht die einzige Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität. Um sich ein schönes Zuhause, Reisen, den Besuch von Restaurants und kulturellen Events leisten zu können, ist neben der gesetzlichen Rente in der Regel auch ein zweites, gegebenenfalls sogar ein weiteres finanzielles Standbein wichtig.
Betriebsrente, Riester- und Basis-Rente
Die Betriebsrente ist ein wichtiger Teil der Altersvorsorge vieler Menschen in Deutschland. Reformen wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz tragen dazu bei, dass immer mehr Menschen Zugang zu einer Betriebsrente haben. Dennoch ist die Absicherung der arbeitenden Bevölkerung noch nicht flächendeckend gewährleistet. Die Basisrente (auch unter Rürup-Rente bekannt) und die Riester-Rente sind weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge, die staatlich gefördert werden.
Private Rentenversicherungen
Neben klassischen Lebensversicherungen bieten private Rentenversicherungen eine attraktive Möglichkeit, die gesetzliche Rente aufzubessern. Vorsorge-Produkte wie die Investment-Rente der TARGOBANK, die darauf abzielen, Renditechancen der Aktienmärkte zu nutzen, sind gerade für jüngere Arbeitnehmer*innen besonders interessant. Um die Renditechance vom DAX-Index oder Aktien Weltweit Index und die Flexibilität der Ein- und Auszahlung zu kombinieren, steht die Privat-Rente Index Flex zur Wahl.
Grundsicherung – Vorsorge ist wichtig!
Wer möglicherweise auf Grundsicherung angewiesen ist, sollte bedenken, dass diese nur die Rentenlücke füllt und erst nach dem Einsatz von Ersparnissen greift. Geld aus freiwilliger Rentenversicherung wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Vorsorge für die Zukunft
Es spricht also viel dafür, sich bereits in den Jahrzehnten vor dem Renteneintritt mit seinem verfügbaren Einkommen einen finanziellen Puffer zu schaffen. So kann man die Frage, ob man im Ruhestand noch einem Nebenjob nachgehen möchte, sehr viel gelassener angehen. Eben nicht aus der Notwendigkeit heraus, den Lebensstandard zu sichern, sondern als freie Entscheidung, um geistig und körperlich beweglich zu bleiben.
Apropos Puffer: Ganz gleich wie sich Betriebsrenten, Lebensversicherungen, Fondsanteile, Zinserträge oder staatliche Zulagen im Einzelnen entwickeln – jede Vorsorge beginnt mit der Bereitschaft, regelmäßig einen bestimmten Betrag seiner Einkünfte „auf die hohe Kante“ zu legen, also nicht für den Konsum, sondern für die Zukunft aufzuwenden. Eine Vorsorge, die man tatsächlich in Angriff nimmt, ist auch mit relativ geringen Erträgen immer noch besser als der komplette Verzicht auf private Vorsorge.
Geldanlage startet bereits in der Kindheit, denn: Wie führen wir unsere Kinder an den Umgang mit Geld heran?
Euro und Cent, Münzen und Scheine, Kredit- und Debitkarte: Womit Erwachsene täglich zu tun haben, ist für Kinder zunächst einmal gar nichts Selbstverständliches. Wie lernt man eigentlich, mit Geld umzugehen? Sicher nur, wenn man selbst welches in die Hand nehmen darf. Deshalb gibt es das Taschengeld. Es hat gleich zwei wichtige Funktionen: Es gibt Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, in einem begrenzten Umfang Dinge nach dem persönlichen Geschmack zu kaufen, ohne zuvor die Eltern fragen zu müssen. Vor allem aber ist es die Basis für die ersten eigenen Erfahrungen mit Geld: Wie viel kostet etwas? Wie viel habe ich zur Verfügung? Wie viel bin ich bereit, für etwas auszugeben?
Zum Umgang mit Geld gehört zu erkennen, dass nicht alles „verjubelt“ werden muss. Denn geht es um größere Wünsche, die nicht einfach vom laufenden Taschengeld finanziert werden können und auch nicht als Geschenk von Eltern und Verwandten in Aussicht stehen, hilft nur eins: sparen!
Zinssätze für Kinderkonten häufig attraktiver
Sparen hat Tradition in Deutschland. Übliche Utensilien für den Alltag sind das Sparschwein und die Sparbüchse. Haben sich die Sammelbehälter gefüllt, geht es damit zur Bank, um den klappernden Inhalt auf dem Sparkonto einzuzahlen. Inzwischen gibt es auch digitale Taschengeld-Apps, mit denen Kinder das bargeldlose Sparen im Alltag lernen können.
Einige Banken gestalten die Zinssätze für Kinderkonten bewusst attraktiver, als dies aus rein ökonomischer Sicht momentan angemessen wäre. Die TARGOBANK bietet zum Beispiel das Junior-Sparkonto – nicht zuletzt, um Kindern den Umgang mit Geld und den Wert des Sparens zu vermitteln. Lernen können sie das aber nur, wenn der Geldzuwachs durch Zinsen überhaupt spürbar ist. Deshalb gibt es hier natürlich auch keine Kontoführungsgebühren.
Immer an den Freistellungsauftrag denken
Dass Eltern den Kindern beim Ausgeben des Taschengelds freie Hand geben können, hängt damit zusammen, dass auch Minderjährige ab sieben Jahre „beschränkt geschäftsfähig“ sind, wie es die Juristen nennen. Auch für Ein- und Auszahlungen vom Sparbuch kann den Kindern ein Rahmen eingeräumt werden. Doch bei der Einrichtung eines Sparbuchs oder Kontos für Minderjährige geht grundsätzlich nichts ohne die Zustimmung der Eltern. Gleich bei der Kontoeröffnung sollte auch daran gedacht werden, einen Freistellungsauftrag einzurichten, damit ein Viertel des kleinen Zinsgewinns nicht gleich wieder automatisch als Abgeltungssteuer an den Fiskus fließt.
Übrigens können nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern beim Umgang mit Taschengeld etwas lernen: Taschengeld sollte stets pünktlich, unaufgefordert und nicht als Belohnung oder Strafe für ein bestimmtes Verhalten des Kindes gezahlt oder gestrichen werden. Auch bei der Höhe des Taschengelds sind viele Eltern unsicher. Grundsätzlich muss es der wirtschaftlichen Situation des Haushalts entsprechen. Wichtig ist natürlich auch, wie alt das Kind ist. Eine brauchbare Orientierung bietet die Taschengeld-Tabelle der Arbeits-Gemeinschaft Finanzen.
Geldanlage kann sich auch mit kleinsten Summen langfristig lohnen. Beispielsweise können sie in einen Investment-Sparplan investieren. Das ist zum Beispiel bei der TARGOBANK schon ab einem Betrag von 25 Euro pro Monat möglich. Man bleibt flexibel, da es für Investment-Sparpläne keine festen Laufzeiten gibt. Außerdem kann der Sparbetrag jederzeit erhöht, reduziert oder in knappen Zeiten auch mal ausgesetzt werden.
Und womöglich kommt auch eine feste Geldanlage in Frage: So erfreuen sich die so genannten ETFs – die Abkürzung steht für Exchange Traded Funds – als spezielle Form der Investmentfonds wachsender Beliebtheit. Sie bilden die Wertentwicklung eines Börsenindex wie des DAX exakt ab – gewinnt der DAX drei Prozent hinzu, gewinnt auch der ETF drei Prozent – und sind zudem auch günstig für die Anleger.
Beim Kauf und Verkauf von Fonds und ETFs bestehen wie bei allen Anlagen Risiken für Kapital und Ertrag. Die Anlage ist – anders als beispielsweise bei Tages- und Festgeldern – nicht garantiert. Schwankungen des Marktes können zu Kursverlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Im Gegenzug bieten die Aktienmärkte größere Renditepotenziale. Entsprechend ist eine Beratung zu empfehlen – Vermögensberater stehen unter anderem in Filialen der Hausbank bereit.
Einen Überblick unserer Depots finden Sie hier: https://www.targobank.de/de/vermoegen/depot-modelle.html
Die Tage werden bereits spürbar länger – und in der Natur blüht und zwitschert es schon hier und da: Der Frühling steht in den Startlöchern! Traditionell eine Zeit zum Putzen und Aufräumen, denn so lebt es sich einfach besser und schöner. Das gilt aber nicht nur für Haus und Wohnung, es gibt auch gute Gründe für einen finanziellen Frühjahrsputz. Wir zeigen, wie’s geht!
Wissen ist Macht – auch bei der Planung der persönlichen Finanzen. Daher ist es wichtig, erst einmal alle Ausgaben transparent zu machen. Dabei hilft das „Digitale Haushaltsbuch“ in der TARGOBANK Banking-App. Die Digitalisierung ermöglicht es nämlich, viel Routinearbeit zu automatisieren. Dadurch spart man jede Menge Aufwand und Zeit. Der Schlüssel dazu ist eine automatische Kategorisierung der Ausgaben.
Zudem ist der Überblick über die persönlichen Kosten der erste Schritt, unnötige Ausgaben zu erkennen und zu vermeiden, auch wenn sie klein sind. Gegebenenfalls lassen sich hier Kredite zusammenlegen oder umschulden, um so die Zinslast insgesamt zu reduzieren. Werden mir auf dem Girokonto über einen längeren Zeitraum Dispo-Zinsen berechnet, lassen sich die Zinskosten durch einen Ratenkredit verringern.
Nachdem man sich den Überblick verschafft und erkannt hat, wofür man wie viel Geld ausgibt – und beginnt, Einsparpotenziale zu nutzen – bleibt womöglich etwas Geld übrig. Das sollte man aber weder als Bargeld horten, noch auf dem Girokonto anwachsen lassen. Denn an beiden Orten lässt sich der inflationsbedingte Kaufkraftverlust noch nicht einmal abdämpfen. Den vollen Inflationsausgleich erhält man zwar auch beim Parken auf Festgeld- oder Tageskonten nicht, aber hier wird die Einbuße zumindest verringert. Soll das übrig gebliebene Geld langfristig vermehrt werden, geht kein Weg an einer Anlage in Fonds oder ETF vorbei. Steht nach dem finanziellen Frühjahrsputz als Ergebnis fest, dass jeden Monat ein bestimmter Betrag verfügbar bleibt, kann es sinnvoll sein, einen Teil davon in einen langfristigen Investment-Sparplan zu investieren. Das ist bei der TARGOBANK schon ab 25 Euro möglich.
Das neue Jahr ist da – und wie gehabt bringt es die eine oder andere Neuerung mit sich. Da stellt sich sofort die Frage: Wie sieht es bei der Geldanlage aus? Nachdem die Europäische Zentralbank im vergangenen Jahr die Zinswende eingeleitet hat, lassen sich nun auch mit klassischen Einlagen wieder Zuwächse erzielen. Die Zinsanhebungen der Zentralbanken 2023 sollten ihren Höhepunkt erreicht haben und jetzt bietet sich die Chance für Anlegerinnen und Anleger, sich die guten Konditionen auch langfristig zu sichern. So bietet zum Beispiel die auch für Festgeldanlagen länger als zwei Jahre attraktive Konditionen. Anlegerinnen und Anleger mit einer Vorliebe für kurzfristig verfügbare Anlagen sind auch mit einem Tagesgeld gut aufgestellt.
Weil durch die Zinsflaute in den vergangenen Jahren die Kapitalerträge bei vielen stark geschrumpft sind, fand die Information über die Anhebung des Sparerfreibetrags im Jahr 2023 für Ledige auf 1.000 Euro (zuvor 801 Euro) und für Verheiratete auf 2.000 Euro (zuvor 1.602 Euro) nur wenig Beachtung. Die erhöhten Freibeträge gelten auch 2024. Die darüber liegenden Erträge werden wie bisher pauschal mit 25 Prozent versteuert – gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sinnvoll ist es, früher erteilte Freistellungsaufträge an die neue Situation anzupassen – auch wenn man zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer nach der Steuererklärung zurückerhält.
Führerschein, Ausbildung, eigene Wohnung – Kinder kosten Geld und je älter die Kinder, desto größer die Wünsche. Aber wie können Eltern, Großeltern und andere Verwandte sinnvoll für den Nachwuchs sparen?
Eltern haben natürlich in der ersten Zeit nach der Geburt sehr viele andere Dinge im Kopf. Da hat das Thema Finanzen nicht immer höchste Priorität. Und trotzdem: Das A und O ist es, so früh wie möglich mit dem Sparen zu beginnen.
Eine gute Idee für Eltern ist, einen Teil des Kindergeldes für die regelmäßige Geldanlage zu nutzen. Und wichtig ist auch, sich realistische Ziele zu setzen. Am Anfang einer guten Beratung stehen daher immer die Fragen: Wie viel Geld können sie monatlich fürs Sparen entbehren? Über welchen Zeithorizont sprechen wir?
Für kurzfristigere Anschaffungen wie ein Fahrrad, ein neues Bett oder den ersten Schulranzen ist ein Junior-Sparkonto geeignet. Wenn man seinen Kindern einen finanziellen Startschuss zur Volljährigkeit oder nach Schulabschluss ermöglichen möchte, bieten sich Investment-Sparpläne an. Dabei legen Sie typischerweise regelmäßig einen bestimmten Betrag in Aktien-, Renten oder Mischfonds an. Auch viele Exchange Traded Funds (ETFs) sind inzwischen sparplanfähig. Dafür kann man als Erwachsener zum Beispiel ein eigenes Depot eröffnen. Auch einige Versicherungsprodukte wie zum Beispiel die Investment-Rente von der TARGOBANK können eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese sehr flexiblen Produkte können Kinder, sobald sie volljährig sind, auch selbst weiterführen.
Und noch ein letzter Tipp zum Schluss: Seien Sie kein Vogelstrauß. Einmal abschließen und dann den Kopf in den Sand stecken ist keine gute Strategie bei der Geldanlage.
Aktien und Fonds sind attraktive Geldanlagen. Um sie kaufen und besitzen zu können, benötigt man ein Wertpapierdepot. Doch was ist das eigentlich?
Für Wertpapiere braucht man eine Art „Lager“, wie die wörtliche Übersetzung von Depot lautet. Es dient nicht nur zum Kauf der Wertpapiere, es gibt stets auch einen Überblick darüber, welche Anlageprodukte man aktuell besitzt.
Das Wertpapierdepot existiert heute – wie auch die Wertpapiere selbst – in digitaler Form. Es ist vergleichbar mit einem Girokonto und dem dort verbuchten Geld. Und ähnlich wie bei einem Girokonto erlaubt es das Wertpapierdepot, den aktuellen Wert der darin enthaltenen Anlageprodukte abzulesen.
Um tatsächlich Wertpapiere kaufen oder verkaufen zu können, genügt das aber noch nicht: Dafür muss das Wertpapierdepot mit einem Verrechnungskonto gekoppelt sein, in der Regel mit einem Girokonto. Über dieses Verrechnungskonto wird der Kauf von Aktien und Fonds bezahlt, umgekehrt werden Verkaufserlöse hier gutgeschrieben.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, ein Wertpapierdepot zu eröffnen: Entweder bei einer Bank, mit der Möglichkeit, sich persönlich zu den Anlageprodukten beraten zu lassen – oder über das Internet bei einem sogenannten Online-Broker oder einer Direktbank. Hier sind die Möglichkeiten der Beratung allerdings limitiert.
Wie können Anlegerinnen und Anleger Renditen erzielen? Als Antwort werden häufig sogenannte „Exchange Traded Funds“ (ETFs) genannt. Für deren sinnvolle Nutzung sind weder größere Anlagesummen noch spezielle Börsen- oder Aktienkenntnisse vonnöten.
Aber was genau machen ETFs? Sie sind börsengehandelte Fonds, die die Wertpapierzusammensetzung eines bestimmten Aktienindexes – wie zum Beispiel des DAX – nachbilden. Ihr Wert entwickelt sich also parallel zu dem des entsprechenden Index und sorgen sofort für eine gewisse Streuung der Anlage. Wer über ETFs in viele verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen investiert, kann Marktschwankungen besser ausgleichen und sein Verlustrisiko verringern. Außerdem werden ETFs im Gegensatz zu aktiv verwalteten Fonds ohne größere Aufschläge gehandelt, verursachen also in der Regel weniger Kosten. Und mit einem entsprechenden Sparplan können Sie mit kleinen Beträgen kontinuierlich ein kleines Vermögen aufbauen.
Das ist vor allem dann wichtig, wenn man sein Depot umschichten, also an die gewünschte Gewichtung und Strategie anpassen, möchte. Kein seltener Fall, da die Finanzmärkte ständig in Bewegung sind: ETFs sind da eine gute Möglichkeit, das Depot regelmäßig und kostengünstig zu justieren. Dabei sollten Anleger wissen, dass ETFs keine Garantie gegen Kursverluste darstellen. Und wer ausschließlich in ETFs investiert, muss sich darüber im Klaren sein, dass er keine höheren Gewinne als den Durchschnittswert des abgebildeten Indexes realisieren kann.
Ein nachhaltiges Leben zu führen, bezieht sich für viele nicht nur auf den Konsumbereich, sondern auch auf den Umgang mit den eigenen Ersparnissen. Nachhaltig investieren können Anleger*innen zum Beispiel, indem sie sich bewusst für Fonds entscheiden, die kontroverse Geschäftspraktiken sowie Branchen wie Waffen, Tabak, Alkohol und Kohle ausschließen. Eine Möglichkeit, regelmäßig Geld in „saubere“ Vermögensanlagen zu investieren, sind nachhaltige Fondssparpläne.
Laut einer Analyse der Ratingagentur „Scope“ Anfang 2023 konnten Anleger*innen aus Deutschland bereits aus über 6.000 als nachhaltig klassifizierten Fonds wählen, die zusammen rund 3,8 Billionen Euro verwalteten. Im Vergleich zu 2020 (Volumen nachhaltig ausgerichteter Fonds von rund 400 Milliarden Euro) ist das beinahe eine Verzehnfachung. Neben aktiven Investmentfonds können Anleger*innen auch in nachhaltige ETFs investieren, die Aktienindizes wie zum Beispiel den MSCI World Socially Responsible Index nachbilden.
Wichtig für Anleger*innen: Es ist nicht immer einfach zu erkennen, wie nachhaltig eine Geldanlage wirklich ist. Deshalb analysieren einige Ratingagenturen gezielt, ob Unternehmen, in die ein Fonds investiert, tatsächlich nachhaltig wirtschaften. Und: Beim Kauf und Verkauf von Fonds und ETFs bestehen wie bei allen Anlagen Risiken für Kapital und Ertrag. Die Anlage ist nicht garantiert. Schwankungen des Marktes können zu Kursverlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Im Gegenzug bieten die Aktienmärkte größere Renditepotenziale.
Keine Anlageempfehlung, keine Beratung: Diese Werbemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine individuelle Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Eine Empfehlung oder ein Kaufangebot auf Basis Ihrer individuellen Situation ist nur im persönlichen Gespräch mit Ihrem Berater möglich.
Die in dieser Werbemitteilung enthaltenen Informationen genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen der Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und unterliegen nicht einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die TARGOBANK hat in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen interne organisatorische Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte bei der Erstellung und Weitergabe von Finanzanalysen so weit wie möglich zu vermeiden. Dennoch kann es sein, dass die TARGOBANK, aber auch Organe, Führungskräfte sowie Mitarbeiter möglicherweise Anteile oder Positionen an den Finanzinstrumenten halten, die Gegenstand dieser Werbemitteilung sind. Die TARGOBANK kann daher auch ein Geschäft mit einem Finanzinstrument getätigt haben, das Gegenstand der Werbemitteilung ist, bevor diese Information dem Kunden zugänglich gemacht worden ist. Die TARGOBANK steht mit der in dieser Werbemitteilung aufgeführten Kapitalverwaltungsgesellschaft in Geschäftsbeziehung und erhält für den Vertrieb des Fonds die genannten Provisionen.
Verbindliche Grundlagen für den Kauf von Investmentfondsanteilen sind der aktuelle Verkaufsprospekt (in deutscher und englischer Sprache) und die Basisinformationsblätter, die kostenlos in Ihrer TARGOBANK Filiale beziehungsweise unter www.targobank.de erhältlich sind. Investmentfonds dürfen nicht von US-Personen erworben werden.
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