Thema: Finanztipps | Datum: 10.11.2023

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Was tun im Nachlassfall?

Mit dem Tod eines nahestehenden Menschen müssen die Hinterbliebenen einen schmerzhaften Verlust bewältigen und besondere Belastungen schultern. Dafür kann und sollte man sich Unterstützung suchen. Wer sich schon einmal um Beerdigung und Nachlass eines Angehörigen gekümmert hat, weiß, wie hilfreich es ist, wenn der Verstorbene rechtzeitig Vorbereitungen für den Todesfall getroffen hat.

Susanne Ries hat alles gut im Griff. Normalerweise. Die 47-jährige Bürokauffrau versteht es, zu organisieren, den Überblick zu behalten – und bei Bedarf klare Ansagen zu machen. Doch nach dem überraschenden tödlichen Herzinfarkt ihres zehn Jahre älteren Ehemanns hatte Susanne das Gefühl, zu all dem nicht mehr fähig zu sein: „Es waren Entscheidungen zu treffen und eine Reihe von Fragen zu klären, aber mir war förmlich der Boden unter den Füßen weggezogen worden.“ Susanne war froh, dass die Familie eng zusammenrückte und sich der Bestatter über die Beerdigung hinaus auch um Sterbeurkunde und die Schaltung einer Todesanzeige in der örtlichen Tageszeitung kümmerte.

Sich helfen lassen

Praktische Unterstützung kam nicht nur von nahen Verwandten, Freunden und vom zertifizierten Bestattungsbetrieb. Nach der Beisetzung half auch die Bank der plötzlich Verwitweten. Eine Beraterin nahm sich viel Zeit, mit ihr alle Unterlagen Schritt für Schritt durchzugehen und zu erklären, was im Hinblick auf Steuern und Finanzamt zu beachten ist.

„Das Gefühl der Überforderung ist in solchen Fällen völlig normal und ganz einfach menschlich. Deshalb sollte man sich beim Tod eines nahen Angehörigen auf jeden Fall helfen lassen“, findet Doris Spiegel von der Abteilung Kontoservice der TARGOBANK.

Was finanziell nach dem Tod von Susannes Mann zu regeln war, erwies sich zum Glück als relativ unkompliziert. Doch das ist nicht immer so. Es kann sein, dass die Erbfolge nicht eindeutig ist, ein Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung des Nachlasses beauftragt und eine Erbengemeinschaft gebildet werden muss. Um in solchen unübersichtlichen Situationen Orientierung zu finden, können sich Hinterbliebene anhand einer Nachlassbroschüre der TARGOBANK informieren.

Wenn die Fragen um den Nachlass geklärt sind, gibt dies den Hinterbliebenen auch wieder Luft zum Atmen, um in der dafür erforderlichen Zeit Trauern und Abschiednehmen zu können. Wie intensiv getrauert wird und wie lange es dauert, um den Verlust einer nahestehenden Person zu verarbeiten, ist von Mensch zu Mensch völlig verschieden. Auch bei der emotionalen Bewältigung eines Todesfalls kann man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Wem es schwer fällt, in seiner Trauer einen Halt zu finden, sollte sich nicht scheuen, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen.

Die von den christlichen Kirchen in Deutschland eingerichtete Telefonseelsorge dient bereits seit Jahrzehnten als erste Anlaufstation für seelische Krisensituationen. Seit 2009 gibt es solch ein Angebot auch für Muslime in Deutschland: Das Muslimische SeelsorgeTelefon – abgekürzt MuTeS – bietet an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr die Unterstützung qualifizierter Seelsorger an. Dienstags auch in türkischer Sprache.

Für Klarheit sorgen

Wer einmal einen nahen Angehörigen verloren und sich um Beerdigung und Nachlass gekümmert hat, weiß, wie sehr es hilft, wenn der Verstorbene vor seinem Tod Vorbereitungen getroffen und so für Klarheit gesorgt hat, was zu tun ist.

Über den eigenen Tod oder den der Angehörigen zu sprechen, empfinden viele Menschen in unserer Gesellschaft als ein Tabu. Doch der Verzicht auf die bewusste Auseinandersetzung mit dem Sterben bedeutet auch einen Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten, durch die Angehörige später entlastet werden können. Und zwar nicht nur in emotionaler, sondern auch in materieller Hinsicht, etwa wenn ein größeres Vermögen zu verteilen ist: „Beim Steuerberater oder Notar kann man Rat einholen, ob es lohnenswert ist, den Angehörigen bestimmte Werte durch Schenkungen bereits vorzeitig zukommen zu lassen – und welches Vorgehen dazu nötig ist“, empfiehlt Marion Gratenberg von der Abteilung Kontoservice TARGOBANK.

Zum Nachdenken über den eigenen Tod gehört auch die Frage, ob man ein persönliches Testament verfassen möchte. Hat der Verstorbene keines angefertigt, gilt stets die gesetzliche Erbfolge. Einen nahen Verwandten vollständig zu enterben ist aber auch durch ein Testament nicht ohne weiteres möglich.

Ältere Menschen haben einer vertrauten Person oft vorsorglich eine Bankvollmacht ausgestellt. Sie genügt aber nicht, den Bevollmächtigten zum Erben zu machen. Ist der Bevollmächtigte kein Erbe gemäß der gesetzlichen Erbfolge, ist ein Testament nötig, damit er erben kann. Teile des Nachlasses können einer bestimmten Person auch über ein Vermächtnis zugedacht werden.

Der digitale Nachlass

Eine Art des Nachlasses, über die sich noch zu wenige Menschen Gedanken machen, ist ihre Präsenz in Sozialen Netzwerken. Hier „existieren“ Verstorbene praktisch ewig weiter, wenn der Profilinhaber keine Vorkehrungen getroffen hat oder die Angehörigen sich nicht darum kümmern.

Auch Susannes Mann nutzte gelegentlich einen Facebook-Account. Erst der Hinweis eines Bekannten machte ihr klar, dass das Personenprofil gelöscht oder in einen sogenannten Gedenkzustand versetzt werden sollte, wie es Facebook ermöglicht. Susanne entschied sich gegen eine komplette Löschung. Nachdem sie mit dem Support-Team des Sozialen Netzwerks in Kontakt getreten ist und auf die Sterbeurkunde verwies, erschien das Facebook-Profil des Verstorbenen einige Zeit darauf im Gedenkzustand.

Der digitale Nachlass kann sich aber noch auf weitere Netzwerke, Online-Portale, Web-Mail-Zugänge etc. beziehen. Wer ein Testament aufsetzt, kann seinem Letzten Willen auf einem separaten Blatt auch diese Zugangsdaten beifügen – ansonsten können sie in einen Aktenordner mit wichtigen Versicherungspolicen und Bankunterlagen abgeheftet und so für die Hinterbliebenen auffindbar gemacht werden.

Haben Sie Fragen?

Das Nachlass-Team der TARGOBANK erreichen Sie montags, dienstags und donnerstags von 9 – 18 Uhr und mittwochs und freitags von 9 – 17 Uhr telefonisch unter 0211 – 561 560 24.

Bildquellen: ©Smileus – Adobe Stock
Redaktion: Sonja Glock

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