Thema: Finanztipps | Datum: 17.11.2023

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Geld unterm Weihnachtsbaum

Dass Kinder allein durch das Taschengeld mit dem Thema Finanzen in Berührung kommen, ist eine längst überholte Vorstellung: Gerade zu Weihnachten und zu Geburtstagen sind größere Geldgeschenke gang und gäbe. In vielen Familien erfolgt der Umgang mit Geld „aus dem Bauch“ heraus. Dabei ist es wichtig, sich möglichst klar zu überlegen, welche Summen wofür ausgegeben, gespart oder langfristig angelegt werden sollen.

Laut der Studie „Trend Tracking Kids“ des Münchner Meinungsforschungsinstituts iconkids & youth aus 2023 stehen den 6- bis 16-Jährigen in diesem Jahr mit Taschengeld, Geldgeschenken und Verdiensten aus Nebenjobs kumuliert insgesamt 5,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Allerdings sind das rund eine Milliarde weniger als im Jahr zuvor, ein Rückgang von 15 Prozent – der größte, der sich bei den seit 20 Jahren regelmäßig durchgeführten Taschengeldstudien des Instituts je gezeigt hat. Das Taschengeld selbst ist zwar stabil geblieben, aber aufgrund von Inflation und Rezession der Wirtschaft bekommen Kinder und Jugendliche in diesem Jahr deutlich weniger Geldgeschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstag oder Weihnachten. Im Schnitt erhält jedes Kind pro Jahr Gelgeschenke in Höhe von 94 Euro.

Über kleinere Bargeld-Beträge können Kinder ab sieben Jahren im Rahmen des sogenannten Taschengeld-Paragraphen recht frei verfügen. Ist ein Geldgeschenk für einen größeren Wunsch gedacht, den sich das Kind in nicht allzu ferner Zukunft erfüllen möchte, macht man mit einem Kinder-Sparkonto nichts verkehrt. So bietet zum Beispiel das Junior-Sparkonto der TARGOBANK neben kostenloser Kontoführung eine attraktive Verzinsung. In Absprache mit den Eltern, die aufgrund ihrer gesetzlichen Vertretung über das Konto verfügen dürfen, ist dies ein sinnvolles Instrument, um behutsam den Umgang mit Geld zu üben. Für größere Kinder wird es schließlich irgendwann sinnvoll, das Spar- mit einem Girokonto zu ergänzen.

Der 18. Geburtstag ändert – fast – alles

Hat ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet, werden die Karten neu gemischt. Dann erlischt die Berechtigung der Eltern, über sämtliche Sparkonten, Festgelder, Bausparverträge und Depots, die im Namen des Kindes abgeschlossen wurden, zu verfügen. Damit können der oder dem 18-Jährigen auch keinerlei Vorgaben mehr gemacht werden, wie das Geld zu verwenden ist. Entscheidet sich ein 18-Jähriger dafür, von einer fünfstelligen Summe, die in seinem Namen angespart wurde, eine Weltreise zu machen oder in die Geschäftsgründung eines Freundes zu investieren, haben die Eltern dies zu akzeptieren. Selbst dann, wenn das Geld ausdrücklich für Studium oder Ausbildung gedacht gewesen ist. Und damit nicht genug: Ist das ersparte Geld ausgegeben, hat der junge Mensch trotzdem noch einen Anspruch darauf, während Ausbildung oder Studium von den Eltern finanziert zu werden.

Wer Geld auf ein Konto oder Depot im Namen seines Kindes spart, um es damit fit fürs Berufsleben zu machen, sollte außerdem wissen, dass das Vermögen des Auszubildenden oder Studierenden bei BAföG-Anträgen berücksichtigt wird. Im Klartext: Und das kann die möglichen BAföG-Bezüge erheblich schmälern.

Viele Eltern gehen dazu über, die Sparaktivitäten zu splitten: Einen Topf für den Heranwachsenden, mit dem es tun und lassen kann, was das Herz begehrt – ohne dass deswegen Streit aufkommt: In jüngeren Jahren können das teure Spielsachen sein, trendige Klamotten oder ein cooles Mountainbike. Später können Reisen oder ein fahrbarer Untersatz zum Thema werden. Damit solche Entscheidungen nach „Lust und Laune“ möglich sind, sollte das Ersparte möglichst einfach und flexibel verfügbar sein, wie dies bei einem Tagesgeldkonto der Fall ist. Die TARGOBANK bietet Tagesgeldkonten für Kinder ab 14 Jahren an.

In den anderen Topf – sei es ein Sparplan, Bausparvertrag oder Depot – wandert regelmäßig Geld, von dem Jahre später die ersten eigenen vier Wände des Heranwachsenden, ein Auto für die Fahrt zum Ausbildungsplatz, ein Auslandssemester oder ein Zimmer im Studentenwohnheim finanziert werden kann.

Redaktion: Sonja Glock

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