Thema: Finanztipps | Datum: 02.12.2022

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Entlastungspaket, Bürgergeld, Freibeträge – was ändert sich 2023?

Wir erleben buchstäblich umwälzende Zeiten mit mehreren ernsten Krisen gleichzeitig – und einer Inflation, die noch vor wenigen Jahren kaum jemand für möglich gehalten hätte. Nicht nur aus diesem Grund gibt es im kommenden Jahr bei Steuern, Finanzen und vielen weiteren Regelungen kleinere und größere Neuerungen. Was diese Veränderungen jeweils für bestimmte Bevölkerungsgruppen bedeuten, haben Finanzexpert*innen der TARGOBANK einmal zusammengestellt.

Die Änderungen im Überblick
  1. Familien

    Das Kindergeld steigt ab Januar 2023 auf 250 Euro – das sind jeweils 31 Euro mehr für die ersten beiden Kinder und 25 Euro für das dritte Kind. Einkommensteuerpflichtige Eltern profitieren außerdem von dem um 404 Euro auf jährlich 8.952 Euro erhöhten Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf). Für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zum Januar 2023 von 229 Euro auf 250 Euro monatlich erhöht.

  2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von 10.347 Euro auf 10.908 Euro steigen. Eine Steuerersparnis kann sich auch durch die Homeoffice-Pauschale ergeben, die bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro – 5 Euro je Arbeitstag – auf die Werbungskosten anrechenbar ist. Um die sogenannte kalte Progression zu verringern, werden auch die Grenzen, bei denen der jeweils nächsthöhere Einkommensteuersatz greift, nach oben verschoben.

    Allerdings sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vielfach mit höheren Beitragskosten konfrontiert: So steigt der Zusatzbetrag für die gesetzliche Krankenkasse von 1,3 auf 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens, die Hälfte davon entrichten die Arbeitnehmenden. Auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung steigen um 0,2 auf 2,6 Prozent. Die höheren Sozialbeiträge werden für viele dadurch abgemildert, dass ab 2023 die Rentenbeiträge voll steuerlich absetzbar sind.

    Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die krank werden, müssen dem Arbeitgeber ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Diese Daten übermitteln die Krankenkassen nun direkt auf digitalem Wege. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand.

  3. Arbeitsuchende, Geringverdienende und Erwerbslose

    Für Beschäftigte in Niedriglohnbereichen hat sich der Mindestlohn bereits im Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Haushalte mit niedrigem Einkommen können ab Anfang 2023 im Schnitt mit 370 Euro Wohngeld rechnen. Wegen der gestiegenen Energiekosten ist es von durchschnittlich 177 Euro um rund 190 Euro erhöht worden. Während das Wohngeld bisher rund 600.000 Haushalte beziehen konnten, verändern sich die Einkommensgrenzen durch die Wohngeldreform zum Januar 2023 so, dass rund zwei Millionen Haushalte in dessen Genuss kommen können.

    Aus dem Arbeitslosengeld II, besser bekannt als „Hartz 4“, soll ab Januar 2023 das Bürgergeld werden. Dazu ist eine Erhöhung der Regelsätze vorgesehen. Die Freibeträge für Hinzuverdienste würden von 20 auf 30 Prozent steigen. Günstigere Regelungen gäbe es auch, was die Einbeziehung von Ersparnissen oder der eigenen Immobilie auf den Bezug des Bürgergelds betrifft. Arbeitslose hätten so eine längere Schonzeit, bis womöglich das Eigenheim verkauft werden muss. Zudem soll Weiterbildung besser gefördert, und bisher gängige Sanktionen abgemildert werden.

  4. Auszubildende und Studierende

    Im Zuge der BAföG-Reform haben sich für Studierende Freibeträge und Bedarfssätze ab dem Wintersemester 22/23 deutlich erhöht. Der Höchstsatz liegt jetzt bei 934 € inkl. Zuschläge. Bisher ließen sich 290 Euro durch Jobben verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe des bezogenen BAFöG hatte, ab Januar steigt die Grenze auf 330 Euro.

    Im Zuge des dritten Entlastungspaketes zur Abmilderung der gestiegenen Lebenshaltungskosten hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende angekündigt, die Anfang 2023 ausgezahlt werden soll.

    Otmar Lang, Chefvolkswirt der TARGOBANK, sieht das als einen guten Impuls: „An der Richtigkeit der Einsicht von Benjamin Franklin, dass die Investition in Wissen die besten Zinsen bringt, hat sich nichts geändert. Deshalb lohnt es sich, Studierende spürbar zu unterstützen. Es muss grundsätzlich noch mehr in unser Bildungssystem investiert werden, vor allem in die Digitalisierung der Schulen.“

  5. Rentnerinnen und Rentner

    Kurz vor dem Jahreswechsel, noch im Dezember 2022, sollen Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Von der Anhebung des Einkommensteuerfreibetrags profitieren auch viele Ruheständler. Die Erhöhung führt dazu, dass oft gar keine Einkommensteuer mehr fällig ist.

  6. Sparen und Kapitalanlage

    Bisher lag der Freibetrag für Kapitalerträge Alleinstehender bei 801 Euro, 2023 steigt er auf 1.000 Euro. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Die darüber liegenden Erträge werden wie bisher pauschal mit 25 Prozent versteuert – gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sinnvoll ist es, früher erteilte Freistellungsaufträge an die neue Situation anzupassen – auch wenn man zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer man nach der Steuererklärung zurück erhält.

    Auch für Otmar Lang, Chefvolkswirt der TARGOBANK, ein wichtiges Thema: „Die Anhebung des Freibetrags für Kapitalerträge war überfällig und setzt so einen wichtigen Anreiz für Geldanleger. Wer nichts auf die hohe Kante legt, muss bei der absehbaren Entwicklung des Rentenniveaus damit rechnen, sich irgendwann stark einschränken zu müssen.“

  7. Hausbesitz und Miete

    Wer Gas zum Heizen und für warmes Wasser nutzt, muss in diesem Winter tiefer in die Tasche greifen. Etwas abgemildert wird dies durch den am 1. Oktober 2022 (bis März 2024) gesenkten Mehrwertsteuersatz für Gas von 19 auf 7 Prozent.

    Die hauptsächliche Entlastung bei den Heizkosten soll die sogenannte Gaspreisbremse bewirken, für die der Staat ein Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro bereitstellen will. Zunächst übernimmt der Staat anstelle der Fernwärme- oder Gasverbraucher die Dezember-Abschlagszahlung. Bei der Festlegung des Abschlags soll nicht nur die bisherige Verbrauchsmenge, sondern auch der im Dezember geltende Gaspreis herangezogen werden.

    Zurzeit ist geplant, dass der Gaspreis für Privathaushalte ab dem kommenden Jahr auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (Fernwärme 9,5 Cent) gedeckelt wird – allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Für die letzten 20 Prozent soll der Versorger den jeweils aktuellen Gaspreis abrechnen. Bei Mieterinnen und Mietern, die kein direktes Vertragsverhältnis mit einem Versorgungsunternehmen haben, wirken sich diese Effekte erst bei der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung durch die Hausverwaltung aus.

    Ähnlich wie beim Gas können die Haushalte auch bei der Elektrizität 80 Prozent der im Vorjahr bezogenen Energiemenge zu einem nach oben auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelten Preis beziehen. Diese Strompreisbremse soll bereits am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

    Feststeht außerdem, dass es künftig lukrativer wird, ein bestehendes oder geplantes Eigenheim mit einer Photovoltaik-Anlage auszustatten: Für kleine ab Ende Juli 2022 neu in Betrieb genommene Anlagen (bis 10 Kilowatt Leistung) mit Eigenverbrauch ist die Einspeisevergütung von 6,24 Cent auf 8,2 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Bisher galt die Regelung, dass nur maximal 70 Prozent der Nennleistung einer Photovoltaik-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Für Anlagen, die ab 2023 neu in Betrieb genommen werden, gilt diese Einschränkung nicht mehr.

    Die Meinung von TARGOBANK-Chefvolkswirt Otmar Lang: „Dass der Staat viel Geld zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in die Hand nimmt, ist richtig. Über das wie viel muss man sich aber gründlich Gedanken machen. Schließlich werden die Entlastungen ganz überwiegend nicht aus dem laufenden Haushalt beglichen, sondern bedeuten Schulden, die später natürlich von Jüngeren zurückgezahlt werden müssen.“

  8. Autofahren

    Die planmäßige stufenweise jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung (5 Euro mehr je Tonne) hätte zum Jahreswechsel eigentlich zu einer weiteren Verteuerung von Benzin und Diesel führen sollen. Im Zuge des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung diese Erhöhung um ein Jahr verschoben.

    Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Papier-Führerschein bis zum 19. Januar 2023 in die neue EU-einheitliche Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format umtauschen. Vor allem für Berufstätige, die das Auto nutzen, um damit täglich zur Arbeit zu kommen, könnte sich das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket rechnen. Wenn die Verkehrsverbünde alle organisatorischen Hürden zum Jahreswechsel genommen haben, soll es zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Ob das „Deutschlandticket“, wie es offiziell heißen soll, für Berufspendelnde wirklich attraktiver ist als das Auto, hängt aber auch von der Qualität der Bahn- und Busverbindungen auf dem Arbeitsweg ab.

 

Bildquellen: (c) Jo Panuwat D - Adobe Stock

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