Thema: Finanztipps | Datum: 06.12.2024

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Als Finanzagent*in zum schnellen Geld? Vorsicht Falle!

Wie Kriminelle Bankkund*innen für illegale Geldwäsche ausnutzen. Ein Interview mit Holger Brümmer, Experte für Betrugs- und Geldwäscheprävention bei der TARGOBANK, zum Thema Finanzagenten.

„Finanzagent*in gesucht.“ Hinter solchen Anzeigen im Internet oder E-Mails mit diesem Betreff, steckt eine gefährliche Betrugsmasche. Wer ist nicht schon mal darüber gestolpert: Angebote scheinbar vertrauenswürdiger Unternehmen, die mit lukrativen Verdienstmöglichkeiten für sogenannte/r „Finanzagent*innen“ werben. Holger Brümmer, Experte für Betrugs- und Geldwäscheprävention bei der TARGOBANK, erklärt im Interview, warum einen das vermeintlich leicht verdiente Geld teuer zu stehen kommen kann.

Mit einer Tätigkeit als „Finanzagent*in“, „Finanzmanager*in“, „Escrow Agent“ oder ähnlich seriös klingenden Titeln versuchen Kriminelle ahnungslose Bankkund*innen zu ködern und für ihre Geldwäsche-Machenschaften auszunutzen. Trotz der Warnungen von Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern steigt die Zahl der Opfer. Warum ist das so und wie gehen die Kriminellen vor?

Holger Brümmer, Experte für Betrugs- und Geldwäscheprävention bei der TARGOBANK

Der Hauptgrund für den Erfolg dieser Methode ist vermutlich, dass die Tätigkeitsbeschreibung scheinbar unbedenklich klingt. Alles, was es braucht, ist ein Girokonto. Und alles was, Finanzagent*innen tun sollen, ist Gelder von Dritten, die ihnen überwiesen wurden, ins Ausland weiter zu transferieren. Das soll möglichst per Bargeldversand oder über Anbieter für Auslandsüberweisungen passieren. Als Lockmittel stellen die Kriminellen eine Provision in Aussicht.

Gibt es noch andere Vorgehensweisen?

Nicht immer sind Überweisungen gefordert. Tatsächlich sind Anfragen im Bereich der Kryptowährungen auf dem Vormarsch. Sei es, dass die Finanzagent*innen bestimmte Summen in Kryptogeld umwandeln oder in ihrem Namen Kryptokonten eröffnen und nutzen sollen. Egal, was letztlich gefordert wird – ob Überweisung oder Kryptogeschäft –, die Betrügenden missbrauchen die Konten ihrer Opfer, um die Herkunft dieser Gelder zu verschleiern. Aus diesem Grund können Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche die Folge sein.

Betroffene machen sich als Finanzagent*in also strafbar. Drohen ihnen weitere Konsequenzen?

Auf jeden Fall. Statt eine Provision zu erhalten, werden die Betroffenen womöglich sogar um eigenes Vermögen gebracht. Das liegt daran, dass Gelder, die sie weiterleiten sollen, auf illegale Weise erworben wurden. Zum Beispiel kann es sich dabei um Geld handeln, dass von einem gehackten Bankkonto stammt oder aus betrügerischen Online-Shops, bei denen die Käufer nicht existente Ware gegen Vorkasse erwerben. Sobald die in diesem Schritt betroffenen Opfer den Verlust ihres Geldes erkennen, rufen sie oft die bereits getätigten Überweisungen zurück. Ein Finanzagent*in hat diese Summen bereits weiter transferiert und muss dann selbst für den entstandenen Vermögensschaden aufkommen.

Nutzen die Kriminellen eine bestimmte Vorgehensweise, anhand derer sich diese Betrugsmethode ganz offensichtlich erkennen lässt?

Nein, und genau das ist das Tückische. Grundsätzlich laufen die Geldtransaktionen nach dem gleichen Schema ab, aber in der Art und Weise, wie die Betrügenden ihre Opfer ansprechen und ihre Machenschaften begründen, sind sie enorm erfinderisch.
Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, dass sie vorgeben, Geld versehentlich auf ein Privatkonto überwiesen zu haben. Sie kontaktieren die betroffenen Kontoinhaber*innen, um die „irrtümlich“ überwiesene Summe zurückzufordern. Allerdings verlangen sie keine Rücküberweisung auf das Ursprungskonto, sondern bitten um Transfer auf ein anderes Konto, nicht selten im Ausland. Als Kompensation für die Umstände darf ein Teil des Geldes behalten werden. Auch so können Privatpersonen also als Finanzagent*in ausgenutzt werden.
Ebenfalls beliebt sind vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse oder Nebenjobangebote. In diesen Fällen wird den Opfern beispielsweise eine Anstellung  als „Manager*in für Zahlungsbearbeitung und/oder Warenverkehr“  in Aussicht gestellt. Sie bekommen sogar vermeintlich seriöse Arbeitsverträge, in denen illegale Aktivitäten explizit ausgeschlossen werden. Aber das Gegenteil ist der Fall: Sie sollen ihr privates Konto nutzen, um die dort eingehenden Gutschriften von angeblichen Kunden ihres Arbeitgebers auf ein Konto im Ausland überweisen.

Bewegen wir uns bei dieser Betrugsmasche eigentlich immer im Themenkreis solcher dubioser Jobangebote?

Nein, die Kriminellen sind zum Beispiel auch auf Dating-Plattformen unterwegs. Ist das Vertrauen eines Opfers gewonnen, wird es unter einem Vorwand von den Kriminellen gebeten, von seinem Konto eingehende Gelder weiterzuleiten. In anderen Fällen wird die Teilnahme bei Produkttests genutzt. In deren Verlauf stellen die Betroffen unwissentlich ihre Identität für die Eröffnung eines echten Bankkontos zur Verfügung. Dieses wird dann für die kriminellen Geschäfte verwendet.

Sprechen wir noch genauer über die rechtlichen Konsequenzen, die bei einer Tätigkeit als Finanzagent*in drohen. Was können die Folgen sein?

Wer entdeckt wird, muss mit einer Strafanzeige wegen Geldwäsche rechnen. Für Geldwäsche kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Zudem drohen neben Rückforderungen von den Geschädigten auch Kontopfändungen durch Ermittlungsbehörden. In der Regel kündigen Banken außerdem das Konto.

Vielen Dank, Herr Brümmer, für dieses Gespräch. Haben Sie noch einen abschließenden Tipp für uns?

Wann immer jemand gefragt wird, das eigene Bankkonto für Finanztransfers anderer zur Verfügung zu stellen, sollten die Alarmglocken schrillen. Egal, wie hoch der mögliche Verdienst für eine solche Tätigkeit ist. Auch bei Gutschriften aus unbekannter Quelle auf dem eigenen Konto ist es ratsam, die Bank oder die Polizei einzuschalten. Wer sich noch ausführlicher informieren will, dem empfehle ich die Infoseiten der Polizei.

 

Bildquellen: © Adobe Stock - MaxSafaniuk
Redaktion: Karin Vogel

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