Üben für den Ernstfall
Erste-Hilfe-Ausbildung in der TARGOBANK
Circa 250 Ersthelfer*innen und 18 Betriebssanitäter*innen sind ehrenamtlich in den Standorten der TARGOBANK in ganz Deutschland aktiv. Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse frischen sie alle zwei Jahre auf – um für den Ernstfall gewappnet zu sein.
Mal ehrlich: Wissen Sie, wann Sie die stabile Seitenlage anwenden müssen, wie genau die Herz-Lungen-Wiederbelebung funktioniert und kennen Sie die europaweit einheitliche Notrufnummer? In einer aktuellen ADAC Umfrage hat die Hälfte der Befragten angegeben, dass ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs zehn Jahre oder länger zurücklag und auch nur circa die Hälfte der Testfragen wurde richtig beantwortet.
Die ADAC-Umfrage gibt es auch als Online-Test. Überprüfen Sie doch direkt mal Ihr Wissen!
Auffrischungskurse alle zwei Jahre
Nach einer knapp anderthalbjährigen Pause aufgrund der Pandemie können jetzt die Ersthelfer*innen der TARGOBANK ihr Erste-Hilfe-Wissen wieder auffrischen. Andreas Seeber aus der Filiale Mülheim hat direkt am 16. Juli die Gelegenheit dazu wahrgenommen. Er sagt: „Es ist mir wichtig, im Notfall helfen zu können. Egal, ob das einen Kollegen, eine Kundin, eine fremde Person im Straßenverkehr oder jemanden aus meinem privaten Umfeld betrifft. Die Wiederholung der wichtigsten Grundlagen in Theorie und Praxis gibt mir immer wieder eine gewisse Sicherheit, dass ich im Ernstfall richtig reagieren kann.“
Dennis Lubitz, der den Betriebssanitätsdienst für die TARGOBANK organisiert, verweist darauf, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Erster Hilfe gibt. Er ist sich jedoch sicher: „Wenn der letzte Erste-Hilfe-Kurs mehrere Jahre zurückliegt, wissen die meisten im Zweifel nicht, was zu tun ist.“ Ersthelfer müssen zwar im Ernstfall nicht für Fehler haften, aber egal ob im Büro, zu Hause oder unterwegs: Durch rechtzeitige und richtige Erste-Hilfe-Maßnahmen können viele Menschen gerettet werden. „Bedarf an Ersthelfern besteht grundsätzlich immer“, erklärt Dennis Lubitz. „In der TARGOBANK haben wir zwar die von der Berufsgenossenschaft geforderte Mindestanzahl, aber jeder aktive Ersthelfer darüber hinaus gewährleistet einen reibungslosen Ablauf bei Abwesenheit.“ Interessierte können sich an den Betriebssanitätsdienst oder den zuständigen Sicherheitsbeauftragten wenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Suchbegriff „Betriebssanitätsdienst“ im Intranet.
Andreas Seeber ist wieder zurück an seinem Arbeitsplatz in Mülheim und hofft, dass seine Ersthelferkenntnisse möglichst nicht benötigt werden. „Dass ich im Notfall aber wüsste, was zu tun ist, ist schon ein gutes Gefühl“, sagt er. „Deshalb kann ich allen nur raten: Auch wenn Sie nicht Ersthelfer*in im Betrieb werden möchten, frischen Sie zumindest als Privatperson bzw. Verkehrsteilnehmer Ihre Kenntnisse regelmäßig auf!“
Kommentare
Sie müssen angemeldet sein, um diesen Artikel zu kommentieren