TARGOBANK bietet Zinsfestschreibung bei Unternehmensfinanzierung
- TARGOBANK Firmenkunden können Finanzierungszinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festschreiben lassen
- Schutz gegen Zinsänderungsrisiko zwischen Annahme des Finanzierungsantrags und Lieferung des Finanzierungsobjekts
- Angebot anwendbar auf Leasing-, Mietkauf- und Darlehensverträge
Unternehmen stehen vor vielfältigen Herausforderungen: Lieferengpässe, Inflation, die andauernde Pandemie und die instabile geopolitische Lage sorgen für Ungewissheit. Hinzu kommt ein volatiles Zinsumfeld, das insbesondere langfristige Investitionsplanungen erschwert.
Die TARGOBANK unterstützt Unternehmen in dieser schwierigen Gemengelage bei Investitionen, indem sie ihnen einen zentralen Unsicherheitsfaktor abnimmt: „Um Zinsrisiken auszuschließen, bieten wir gegen eine geringe Gebühr eine Zinsfestschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an“, erläutert Stefan Linke, Vertriebsleiter der TARGO Leasing GmbH.
Das bedeutet: Unternehmen können bereits jetzt zu einem fest vereinbarten Zins eine Finanzierung für ein Investitionsobjekt abschließen, das erst bis zu 24 Monate später geliefert wird. Die erste Rate ist erst nach Lieferung fällig, sodass eine langfristige Planung mit klar kalkulierbaren Kosten möglich ist. Anwendbar ist die Zinsfestschreibung auf Leasing-, Mietkauf- und Darlehensverträge.
Investitionen sind gerade jetzt wichtig, um fit für die Zukunft zu sein
„Unsere Kundinnen und Kunden spiegeln uns wider, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage ihnen oft Kopfzerbrechen bereitet“, sagt Stefan Linke. Denn trotz aller Unwägbarkeiten gehe kein Weg an Investitionen vorbei, etwa um Unternehmen fit für die Zukunft zu machen und auf nachhaltige Anlagen und Prozesse umzusteigen. „Wir freuen uns, unserer Kundschaft hier nun mit einer praxisnahen Lösung helfen zu können, die bei Weitem nicht alle Leasing-Gesellschaften in ihrer Angebotspalette haben.“
Für Investitionen in mehr Nachhaltigkeit bietet die Bank zudem ein weiteres Unterstützungsangebot: Im Rahmen eines Förderprogramms fällt für per Leasing finanzierte Investitionen in nachhaltige Produktionsanlagen und -prozesse ein vergünstigter Kalkulationszins an. Anwendbar ist das vorerst bis zum 31. Dezember 2022 befristete Angebot etwa auf Energieeffizienzmaßnahmen sowie Investitionen, die Material und Ressourcen einsparen oder Emissionen und Abfall vermeiden. Förderberechtigt ist auch die Anschaffung von Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeugen.