Thema: Finanztipps | Datum: 10.11.2023

Zähler für Views, Likes und Kommentare dieses Artikels

Anzahl der Views
Anzahl der Kommentare 0

Pflege- und Existenzschutzversicherung

Innerhalb der Familie hat Pflege und Betreuung zwei Perspektiven: Die der Pflegebedürftigen und die der Pflegenden. Gut beraten ist, wer sich vor der eigenen Pflegebedürftigkeit oder der seiner Angehörigen klar macht, woran zu denken ist und die nötigen Vorbereitungen trifft.

Eine Partie Mensch-ärgere-Dich-nicht ist plötzlich der Höhepunkt des Tages, die Meldungen aus dem Lokalteil vorgelesen zu bekommen, erscheint wie eine Kostbarkeit. Den simplen Dingen des Lebens eine so große Wertschätzung beizumessen, ist für pflegebedürftige Menschen ganz normal. In die Situation, bei fast jeder Tätigkeit auf Hilfe angewiesen zu sein, gerät man stets schneller als man denkt: Bei Familie Neumann war es ein Treppensturz der Großmutter, bei den Schusters ein Schlaganfall des Opas. Tage, die in den beiden Familien alles, aber auch wirklich alles auf den Kopf gestellt haben. Und das sind keine Einzelfälle.

Laut Statistischem Bundesamt waren zum Jahresende 2021 rund 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig – Tendenz steigend. 4,17 Mio. Menschen, also rund 80 % der Pflegebedürftigen wurden 2021 zu Hause versorgt, davon 3,12 Millionen überwiegend durch Angehörige.

Betreuung beansprucht viel Zeit, Energie und Hinwendung

Berufstätige, die von heute auf morgen mit der Situation konfrontiert sind, ihre Verwandten zu pflegen, stehen vor einer besonderen Herausforderung. Schließlich geht es nicht nur darum, das Frühstück oder Abendessen vorzubereiten oder bei der Körperpflege zu helfen. Die Betreuung eines Menschen, der in vielen Aspekten seine Selbständigkeit verloren hat, beansprucht viel Zeit, Energie und Hinwendung.

Pflege in der Familie ist daher aus mindestens zwei Perspektiven zu betrachten: Die der Pflegebedürftigen, die ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben führen, aber keinem zur Last fallen wollen – und die Perspektive der Pflegenden, die ihre Angehörigen möglichst gut versorgen möchten, aber nur über begrenzte Kraft und Zeit dafür verfügen. Haben die pflegenden Erwachsenen kleine Kinder, für die in dieser Situation schlicht weniger Zeit bleibt, ergibt sich eine dritte Perspektive. Spätestens wenn die Pflege der Angehörigen keine ausreichende eigene Erholung mehr ermöglicht, Urlaubsreisen verhindert und die eigene Gesundheit beeinträchtigt, braucht man dringend Unterstützung.

Was ist zu tun?

Ganz gleich, ob die Pflege zu Hause vorwiegend durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder in einer Pflegeeinrichtung stattfinden soll, gilt es zunächst, sich mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen, um einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Wichtig: Zahlungen, auf die man im Pflegefall Anspruch hat, erhält man nicht automatisch. Es muss immer zuerst ein Antrag gestellt werden. Wie das geht, steht auf der Internet-Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Aber: Die tatsächlichen Betreuungskosten werden nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung bietet keine vollständige Absicherung.

Mit einer Pflegekosten-Zusatzversicherung kann man Lücken schließen, wenn ein Pflegedienst mehr Leistungen erbringt und abrechnet, als durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt sind. Eine andere Möglichkeit ist Pflegetagegeld- oder einer Existenzschutzversicherung, die den Pflegebedürftigen unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten finanziell unterstützt. Eine solche Absicherung kann besonders dann sinnvoll sein, wenn klar ist, dass man durch Angehörige gepflegt wird.

Den meisten Menschen bereitet der schiere Gedanke daran großes Unbehagen: Wie kann ich weiter in Würde leben, wenn Körper und Geist nicht mehr leisten, was ich jahrzehntelang für selbstverständlich gehalten habe? Welche Entscheidungen kann ich eigentlich noch selbst treffen, wenn ich pflegebedürftig werde?

Wichtig: Notarielle Vorsorgevollmacht

Gut beraten ist, wer sich vor der eigenen Pflegebedürftigkeit oder der seiner Angehörigen klar macht, woran zu denken ist und die nötigen Vorbereitungen trifft. Das gilt ganz besonders für Bank- und Geldangelegenheiten. Mit einer formlosen Vollmacht oder einem aus dem Internet heruntergeladenen Formular wird nämlich keine Bank eine Zahlung „an Dritte“ veranlassen.

Hat man nur bei einer Bank Girokonto, Sparbuch oder Festgeld, kann man das Institut um den Vordruck einer Bankvollmacht bitten und es gemeinsam ausfüllen. Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn man mit mehreren Banken zu tun hat. Diese wird dann nämlich auch von „vergessenen“ Banken anerkannt, bei denen man einmal etwas angelegt hat – es aber gerade nicht mehr parat hatte.

Ist ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr in der Lage, eine notarielle Vorsorgevollmacht zu unterzeichnen, geht um die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers kaum ein Weg herum.

„Soweit sollte man es besser nicht kommen lassen. Auch wenn die Konfrontation mit dem Thema nicht angenehm ist – wer sich gut vorbereitet hat auf die Zeit, wenn die eigenen Kräfte schwinden, schläft mit Sicherheit ruhiger“, meint Simone Ohmann aus dem Nachlass-Team der TARGOBANK.

Opa Schuster jedenfalls ist froh, schon vor zwei Jahren beim Notar gewesen zu sein. Probleme mit seinen Bankangelegenheiten gibt es so nicht. Das ist ein Segen. Denn die Energie, die das kosten würde, brauchen er und seine Familie jetzt für noch viel wichtigere Dinge. Zum Beispiel fürs Mensch-ärgere-Dich-nicht spielen.

Die Experten der lokalen Betreuungsvereine beraten und unterstützen deutschlandweit bei allen Fragen rund um Betreuung. Oft bieten sie auch Info-Abende zum Thema Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an oder stellen Vordrucke oder Info-Broschüren zur Verfügung.

Bildquellen: ©inews77 – Adobe Stock
Redaktion: Sonja Glock

Kommentare

Sie müssen angemeldet sein, um diesen Artikel zu kommentieren

Ähnliche Artikel