Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und daraus resultierende Umsatzeinbußen stellen insbesondere viele kleinere und Solo-Unternehmen vor existenzielle Herausforderungen. Ob Auftragsstornierungen, geringere Kundenzahlen oder aufwendige Hygienemaßnahmen – die Fragen, mit denen sich die Unternehmen im Land auseinandersetzen müssen, sind weitreichend.
Um die Betriebe kurzfristig zu unterstützen, haben die Bundesregierung und die Länder ein ganzes Maßnahmenbündel geschnürt. Auch wir stehen als Finanzinstitut unseren Kunden gegenüber in der Verantwortung. In der aktuellen Situation ist für uns entscheidend, dass wirtschaftliche Sorgen und Nöte schnell und unbürokratisch ausgeräumt werden können.
Übersicht: Corona-Hilfen und steuerrechtliche Instrumente für Selbstständige im Jahr 2021
Im Folgenden wollen wir einen Überblick schaffen, damit Sie als Unternehmer schnell wissen, welche Maßnahmen existieren, an welche öffentlichen Stellen Sie sich wenden müssen und welche Unterlagen erforderlich sind:
- Förderprogramm zur Digitalisierung des Mittelstands
- Corona-Überbrückungshilfe des Bundes – Informationen und Antragsformular (Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung: Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Zudem finden Sie hier Informationen zu der sogenannten November- und Dezemberhilfe und der „Neustarthilfe für Soloselbständige“ (Überbrückungshilfe III))
- Informationen der Bundesregierung zum Maßnahmenpaket für die Wirtschaft
- Kurzarbeitergeld – Informationen und Beantragung (Verlängert bis Ende 2021)
- KfW-Corona-Kredite für Unternehmen (Jetzt auch für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern und Soloselbstständige)
- Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages für betroffene Unternehmen
Selbstverständlich können mit diesen Informationen nicht alle Fragen vollumfänglich beantwortet werden. Sollten Sie als Kunde aufgrund der aktuellen Situation bei einem bestehenden TARGOBANK Kredit kurzfristige Rückzahlungsschwierigkeiten haben, melden Sie sich gern bei Ihrem Berater vor Ort oder schreiben Sie uns per Mail an foma@targobank.de.
Zur Prüfung der gewünschten Hilfsmaßnahme benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte stellen Sie sicher, dass die hier aufgeführten Unterlagen vollständig und digitalisiert vorliegen:
- Eine schriftliche Beschreibung der aktuellen Situation sowie der gewünschten Hilfe. Zusätzlich eine Begründung, inwiefern die beantragte Hilfsmaßnahme Ihnen in der Situation hilft und welche Maßnahmen Sie bereits im Unternehmen getroffen haben.
- Letzter Jahresabschluss, aktuellster Einkommensteuerbescheid & Nachweis über die Zahlung der letzten Einkommensteuervorauszahlung
- Aktuelle & gestempelte BWA (inkl. Summen- und Saldenliste) für den Zeitraum zwischen dem letzten Jahresabschluss und heute
- 90 Tage Umsätze aller Fremd-Girokonten
TARGOBANK Checkliste zur Beantragung von Hilfsmaßnahmen
TIPPS für Unternehmer
Was Sie jetzt selbst tun können, um Ihre Liquidität zu verbessern:
- Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater:
- Stellen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stundungsanträge für die Gewerbe-, Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer
- Lassen Sie die Höhe Ihrer Steuervorauszahlungen anpassen
- Beantragen Sie bei Bedarf Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter
- Sprechen Sie mit den Krankenkassen über die Möglichkeit einer Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
- Fragen Sie bei Ihren Banken an, ob eine Stundung von Rückzahlungsraten laufender Kredite möglich ist
- Sprechen Sie auch mit Ihren Lieferanten über Stundungsmöglichkeiten
- Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über Stundungen und Mietreduzierungen